Man kann sich aber auch unverschuldet verschulden. Die Tatsache, dass er verschuldet war/ist, ist rechtlich neutral zu bewerten. Die Gemeinden selbst sind in Deutschland ja zum Großteil ebenfalls verschuldet! Bei der Beurteilung einer Teilschuld muss aus juristischer Sicht eine Kausalkette geprüft werden, die bei einer rechtswidrigen Handlung dem Geschädigten eine Mitschuld einräumt. Der Umstand, dass einer verschuldet ist, wo auch immer, rechtfertigt kein rechtswidriges Verhalten Dritter. Und dass er im Ausland lebt/e ist keine Handlung (Tatsache), die der Gemeinde das Recht einräumt, auf einen Zustellbescheid zu verzichten. Es sei denn, er ist nirgendwo gemeldet oder hat seinen Aufenthaltsort verschleiert oder sich der Zustellung des Bescheides willentlich entzogen. Aber das geht, wie schon gesagt, aus dem Bericht nicht hervor. Insofern können wir alle nur Vermutungen äußern und die Familie bedauern, denn die trifft ganz offensichtlich keine Schuld.
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Baum-Darstellung
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11.09.2015, 12:34 #18
Geändert von franklin2511 (11.09.2015 um 12:36 Uhr)
Gruß, Frank
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