Liebe Leute, leider muss ich mein Vorhaben wohl aufgeben. Da eine Nachrüstung der GRA laut Werk nicht zulässig ist, führt dies zu Einschränkungen bzw. erlöschen der Fahrzeuggarantie. Den Vertragshändlern ist die Nachrüstung untersagt.

Tja, jetzt fahr ich den halt die kommenden 2 Jahre mit "Fußautomatik", aber beim nächsten Fahrzeug bin ich schlauer