Ergebnis 21 bis 23 von 23
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30.06.2015, 22:47 #21
Wenn sie ihren Job richtig machen, dann gibt es eine Warnung und beim nächsten mal eine Anzeige. Zeugen wären hilfreich.
Das mit 22 Uhr gibts zumindest in Bayern schon ewig nicht mehr. Ruhestörung muss man grundlegend nie dulden. Wie es in Hessen ist - keine Ahnung.
Das Ordnungsamt ist nicht zuständig, nur die Polizei. Bei einer Kneipe wäre es nur das Ordnungsamt und die Polizei würde nur freundlich vorsprechen, wenn Zeit ist.Gruss,
Andi
Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.
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30.06.2015, 22:55 #22
Geändert von Nixus77 (30.06.2015 um 22:58 Uhr)
Gruß Toan
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30.06.2015, 23:09 #23
Polizei- und Ordnungsrecht ist Ländersache. Was bei einem so ist, kann beim nächsten anders sein.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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