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  1. #1
    Sea-Dweller Avatar von ludicree
    Registriert seit
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    Beiträge
    953
    Wenn sie ihren Job richtig machen, dann gibt es eine Warnung und beim nächsten mal eine Anzeige. Zeugen wären hilfreich.

    Das mit 22 Uhr gibts zumindest in Bayern schon ewig nicht mehr. Ruhestörung muss man grundlegend nie dulden. Wie es in Hessen ist - keine Ahnung.

    Das Ordnungsamt ist nicht zuständig, nur die Polizei. Bei einer Kneipe wäre es nur das Ordnungsamt und die Polizei würde nur freundlich vorsprechen, wenn Zeit ist.
    Gruss,
    Andi

    Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.

  2. #2
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Zitat Zitat von ludicree Beitrag anzeigen
    Das Ordnungsamt ist nicht zuständig
    Doch ist es.
    Geändert von Nixus77 (30.06.2015 um 22:58 Uhr)
    Gruß Toan

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Polizei- und Ordnungsrecht ist Ländersache. Was bei einem so ist, kann beim nächsten anders sein.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

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