ja, üblich ist das schon, bei uns z.B. auch …. aber ob das einklagbar ist? Ich würde da noch ein weiteres Mal nachhaken, schriftlich mit Verweis auf die Rechtslage.

Was war denn die Begründung der Ablehnung? Wenn es noch keine gab, dann würde ich die in diesem zweiten Schreiben mal einfordern.

Viel Erfolg