Hallo Zusammen,
vorweg - es geht nicht um den Tatbestand, dass ich auf der Aurobahn zu schnell war.
Es geht darum, dass ich bei 70 Euro und Punkt liege - wäre ich jedoch 2km/h langsamer gefahren, wären wir bei 30 Euro ohne Punkt. Mobiles Blitzgerät (und ich bin sicher, dass ich langsamer war).
Wie gehe ich vor? Schreiben mit Einspruch und der Bitte die Messgenauigkeit zu prüfen, da ich sicher bin, nicht so schnell gefahren zu sein - zu schnell ja, aber nicht so schnell?
Danke, p.
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18.06.2015, 22:41 #1
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Geblitzt worden - Messgenauigkeit in Frage stellen?
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18.06.2015, 22:47 #2
Wenn Du dir sicher bist, Einspruch erheben.
Ansonsten trag es wie ein Mann und ab jetzt Tempomat bzw. Limiter, wenn vorhanden benutzenGeändert von Rolli128 (18.06.2015 um 22:48 Uhr)
Gruß RolfBrandbekämpfungssonderkommando
EINSATZLEITER
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19.06.2015, 08:43 #3
Einspruch und ab zum Anwalt, Akteneinsicht usw. Hatte einen ähnlichen Fall, war laut GPS 17km/h langsamer als auf der amtlichen Auswertung. Nach Intervention des Anwalts wurde es sehr schnell eingestellt!
Gruß,
Stef
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19.06.2015, 09:45 #4
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Aber: welchen Nachteil bringt ein Einspruch? NMichts oder? Wenn er abgelehnt wird, zahle ich - aber versuchen würde ich es gerne
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19.06.2015, 09:19 #5
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Hab keinen Anwalt oder Rechtschutz oder ähnliches
Kann es nur alleine versuchen
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19.06.2015, 09:25 #6
Ohne Anwalt wirst Du, vor allem wenn es darum geht, der Behörde eine Messungenauigkeit nachzuweisen, nichts, aber auch gar nichts ausrichten. Schon allein wegen der fehlenden Möglichkeit der Akteneinsicht.
Geändert von Cosmic (19.06.2015 um 09:26 Uhr)
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Beste Grüße aus Greifswald
Dirk
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19.06.2015, 09:29 #7
Hatte das Selbe letztes Jahr, allerdings mit Fahrverbot 1 Monat.
Hatte eine sehr gute Anwältin, der "Messbeamte" war aber derart pingelig vorbereitet und konnte wirklich jedes Argument aushebeln was dann in der Verhandlung letztlich dazu führte, dass wir zurück gezogen haben, um nicht noch womöglich von der Richterin einen Schluck mehr aus der Pulle zu riskieren.
Einzig konnte ich es somit incl. mehrfacher Akteneinsicht, Gerichtstermin und den 4 Monaten Karenz innert welcher man antreten muss um ca ein 3/4 Jahr herauszögern.
Hatte Rechtsschutz ohne SB, sonst wäre es teuer geworden.
Nur Punkt und 70,- EUR ohne FV würde ich zahlen und Abfahrt...denn ohne Anwalt wird das ziemlich sicher nix"Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"
Gruß, Ben
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19.06.2015, 10:06 #8
Der Einspruch kann aber die Verwaltungsgebühren nicht unerheblich nach oben treiben.
Wir legen in der Firma inzwischen z.B. bei unberechtigten 10€ Parkknöllchen gar keinen Einspruch mehr ein, da die Verwaltungsgebühren für die Einstellung höher sind, als das Verwarnungsgeld.Geändert von Spacewalker (19.06.2015 um 10:08 Uhr)
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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19.06.2015, 10:07 #9
Gibt es da, wo Du lebst, keine Anwälte?
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Beste Grüße aus Greifswald
Dirk
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19.06.2015, 11:57 #10
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Doch, aber der Anwalt ist mindestens so teuer wie das Knllchen - dann kann ich auch zahlen. Es ginge ja "nur" um 40 Euro Ersparnis.
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19.06.2015, 12:08 #11
Ich beantrage ein extra Unterforum für diese Fragen, die sich zu häufen scheinen. Wenn's schon für die Sparte Sport und Freizeit kein Unterforum gibt.
77 Grüße!
Gerhard
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19.06.2015, 12:10 #12
Ach so, Geld hin oder her: Mir wäre es eher um Punkte gegangen.
Noch mal ganz deutlich und in aller Freundschaft: Da Du ohne Anwalt nichts ausrichten wirst, außer vielleicht zusätzliche Verwaltungsgebühren auf Dich zu ziehen, wäre mein Tipp an Dich, es dabei zu belassen.You can't always get what you want...
Beste Grüße aus Greifswald
Dirk
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