In letzter Zeit gab es vermehrt Urteile und Entscheidungen, wo das " Blitzfoto " ( ungeachtet der Qualität !) von den Richtern ohnehin als Beweis nicht zugelassen wurde... Dann gute Karten für Dich.

Allerdings schließe ich mich in Anbetracht des lächerlichen Pünktchens und der paar Euro den anderen an: Abhaken, ist's nicht wert.