1. Fragt euren VR wie er das in seinen Bedingungen regelt.

2. Wichtig das überhaupt die richtige Höhe der VS-Summe vorhanden ist, damit überhaupt reguliert werden kann/könnte (thema: Stahluhr = Schmuck oder Hausrat allg.). Wenn die Summen richtig ermittelt und versichert sind, ist der Rest sicherlich diskutabel.

3. Um dann zum Zeitpunkt des Schadens einen Neuwert/Wiederbeschaffungdwert zu ermitteln gibt es bestimmt viele Wege von beiden Seiten - im Zweifel Gegengutachten.