1. Fragt euren VR wie er das in seinen Bedingungen regelt.
2. Wichtig das überhaupt die richtige Höhe der VS-Summe vorhanden ist, damit überhaupt reguliert werden kann/könnte (thema: Stahluhr = Schmuck oder Hausrat allg.). Wenn die Summen richtig ermittelt und versichert sind, ist der Rest sicherlich diskutabel.
3. Um dann zum Zeitpunkt des Schadens einen Neuwert/Wiederbeschaffungdwert zu ermitteln gibt es bestimmt viele Wege von beiden Seiten - im Zweifel Gegengutachten.
Ergebnis 1 bis 13 von 13
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29.05.2015, 22:30 #11gruß lachender
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