Falls ein Käufer tatsächlich ermittelt wird, kann dieser sich "nicht" weigern den Gegenstand herauszugeben. Er hat kein Eigentum an der Sache erworben.Original von neunelferDas geht teilweise nicht, wenn mom. Besitzer nicht wieder verkaufen will.
Den letzten beissen bei Diebesgut grundsätzlich die Hunde. Mich würde nur interessieren wie feste die Hunde zubeißen.
Gruß
Holger
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Thema: Frage an die Rechtsgelehrten
Baum-Darstellung
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10.06.2005, 18:03 #3MEIN NAME IST WILD BILL KELSO!
IHR SOLLTET DAS BESSER NICHT VERGESSEN
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