Fall:
-Uhren (Neuware) waren in Kommission bei Händler1.
-Es wurde eingebrochen.
-Gesamte Ware weg.
-Händler1 ist nicht versichert.
-Ein Teil der Ware taucht bei Händler2 auf.
-Der Junky/Einbrecher wird anhand der Daten die Händler2 Ordnungsgemäß geprüft und notiert hat ermittelt.
-Ein Teil der Ware wurde inzwischen jedoch von Händler2 verkauft, ohne das die Käufer namentlich bekannt sind.
Frage:
Muß nun Händler2 die bereits verkaufte Ware zum UVP erstatten, zum EK, oder zu dem Ramschpreis den er eingenommen hat?
Das ich als Eigentümer meine Ansprüche nur gegenüber Händler1 gelltend machen kann ist klar.
Das sich Händler2 "nicht" der Hehlerei schuldig gemacht hat ist mir übrigens auch klar. Auch sonstige Aspekte interessieren mich nicht weiter. Mir geht es nur um die gestellte Frage.
Danke
Holger
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Thema: Frage an die Rechtsgelehrten
Hybrid-Darstellung
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10.06.2005, 17:42 #1
Frage an die Rechtsgelehrten
MEIN NAME IST WILD BILL KELSO!
IHR SOLLTET DAS BESSER NICHT VERGESSEN
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