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  1. #1
    Gesperrter User
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    Verwendung von Bildern aus dem Internet - was sagt der Gesetzgeber?

    Nachdem ja wieder mal eine Abmahnwelle droht - dieses Mal für das Teilen von Artikeln inkl. Vorschaubild auf Facebook, hätte ich mal gerne eure Meinung gehört.

    In 99 Prozent verwende ich auf Facebook und auch auf anderen Plattformen Bilder, welche ich selbst erstellt habe. Nun gib es aber manchmal Siituationen, wo auch ich auf ein Bild aus dem Internet zurückgreife. Vor ein paar Tagen bin ich auf die Seite von Wallpapers Wide gestossen, wie beurteilt ihr die Verwendung dieser Bilder zum Beispiel auf meiner Facebook Wall?

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Die Erlaubnis wäre laut http://wallpaperswide.com/disclaimer.html gesondert einzuholen.
    — Roland —
    20 % auf alles!

  3. #3
    Steve McQueen
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    Steht doch dort eindeutig geschrieben ....

    ..... all images on this website are copyrighted by their respective authors, therefore, if you wish to use these images for any other use you must get permission from their respective authors.
    Zitat Wallpapers Wide
    VG
    Udo

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von avalanche Beitrag anzeigen
    Nachdem ja wieder mal eine Abmahnwelle droht - dieses Mal für das Teilen von Artikeln inkl. Vorschaubild auf Facebook, hätte ich mal gerne eure Meinung gehört....
    Ich halte das für ausgemachten Schwachsinn, auf dem jetzt wieder einige mitschwimmen werde, um Geld zu verdienen. Viele sind ja froh wenn ihre Inhalte auf diese Weise geteilt werden. Der betroffene Fotograf ist doch als Urheber spätestens dann erkennbar, wenn jemand den link geklickt und den Originalartikel auf dem Schirm hat.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  5. #5
    Wenn Du das juristisch sauber handhaben willst, brauchst Du das Einverständnis des Urhebers (Verwertungsrecht, Vervielfältigungsrecht). Sind Personen auf den Bildern, brauchst Du zusätzlich deren Zustimmung (Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild).
    Gruß

    Frank

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