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  1. #1
    Daytona Avatar von frame
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    Nein, freie Arztwahl. Keine Informationspflicht, weder über die Krankschreibung an den Arbeitgeber noch über die Diagnose.

    Beste Grüße, Heinrich

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Christian

  3. #3
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    Auf dem Datenschreiber ist vermerkt, ob die Lock-Taste der Tür gedrückt wurde. Der ist immens wichtig.
    _______________________

    Mit internetten Grüßen

    Ralf

  4. #4
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Gruß
    Ibi

  5. #5
    Daytona Avatar von frame
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    Nico, Du hast ja schon recht mit der Schnelligkeit der Medien. Aber, wenn der Autopilot eingeschaltet ist, dann kann bei einer Ohnmacht des Copiloten der das Höhenruder zehnmal berühren, das interessiert den Autopiloten nicht. Der bleibt auf Kurs ... Ich glaube, dass wir nicht um den Fakt herumkommen, dass der Co manuell die Reiseflughöhe verlassen hat. So schlimm das auch ist, aber wie es aussieht, lag ja doch eine psychische Erkrankung vor, und sonst liesse sich das alles auch für mich nicht erklären.

    Beste Grüße, Heinrich

  6. #6
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Ich weiß nicht, ob es bei Piloten Besonderheiten gibt, aber im Arbeitsrecht erfährt der Arbeitgeber gewöhnlich nicht, weshalb der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Und Piloten sind - wie Fußballprofis oder Türsteher - Arbeitnehmer. (Es mag eine Sonderregelung im Luftfahrtgesetz geben, aber das würde mich wundern).
    Ich will Lila, das sich stapelt, ich will Nina auf Plakaten, will dass alle meine Freunde bei mir wohnen in der Straße.

  7. #7
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, ob es bei Piloten Besonderheiten gibt, aber im Arbeitsrecht erfährt der Arbeitgeber gewöhnlich nicht, weshalb der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Und Piloten sind - wie Fußballprofis oder Türsteher - Arbeitnehmer. (Es mag eine Sonderregelung im Luftfahrtgesetz geben, aber das würde mich wundern).
    Ich habe gelesen, dass im Gegensatz zu einem normalen Arbeitnehmer ein Pilot während er krankgeschrieben ist überhaupt nicht arbeiten darf, auch nicht auf eigene Verantwortung.
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  8. #8
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    magic&frame:
    Quatsch mit Soße.
    a) Krankheit ist ein Kündigungsgrund, in jedem Job ab 6 Wochen Krankheit p.a. und negativer Gesundheitsprognose (grob vereinfacht)
    b) Piloten werden auf medizinische Tauglichkeit regelmäßig untersucht. Eine ausgeprägte Depression ist natürlich Anlass, dass er nicht mehr fliegen darf. Ob GWI ihm einen anderen Job anbietet, steht auf einem anderen Blatt.
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  9. #9
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    Nein - WESHALB geht ja auch den AG nichts an....nur DASS er krankgeschrieben wurde/ist.

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Wir reden aneinander vorbei - den Grund für die Krankschreibung muss er seinem Arbeitgeber nicht mitteilen. Ist der Grund aber ausreichend, dass er sein nächstes Medical nicht besteht, erfährt das auch der Arbeitgeber.
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    Christian

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Nochmal.....ich habe meine Aussage auf Nico's Konstrukt oben bezogen.

  12. #12
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Das stimmt.
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    Christian

  13. #13
    Mil-Sub Avatar von Coney
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  14. #14
    Daytona Avatar von frame
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    Hier ging es um eine "stinknormale" Krankschreibung, den gelben Zettel, Leute! Diese Krankschreibungen habe ich über 30 Jahre für alle Berufsgruppen ausgestellt, tausende!

    Beste Grüße, Heinrich

  15. #15
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Ja, aber ein Pilot, der krankgeschrieben ist, darf nicht fliegen. Er muss zum Arzt und sich gesundschreiben lassen.
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    Christian

  16. #16
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Zitat Zitat von Coney Beitrag anzeigen
    Ja, aber ein Pilot, der krankgeschrieben ist, darf nicht fliegen. Er muss zum Arzt und sich gesundschreiben lassen.
    Ich möchte aber dazusagen, dass ich da nur von meinem Job auf die Piloten schließe, da ich auch den JAR-FCL Regeln unterliege. Ich darf nicht arbeiten, wenn ich mich nicht gesundschreiben lasse oder das Attest abgelaufen ist. 100% sicher sagen kann ich es für Piloten nicht.
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    Christian

  17. #17
    Daytona Avatar von frame
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    Zitat Zitat von Coney Beitrag anzeigen
    Ja, aber ein Pilot, der krankgeschrieben ist, darf nicht fliegen. Er muss zum Arzt und sich gesundschreiben lassen.
    Ein AN darf auch nicht ans Band, während die Krankmeldung noch läuft. Claro. Ob allerdings ein Pilot nach einem gripp. Infekt wieder zum Arzt muss, bezweifle ich, weiss es aber auch nicht sicher.

    Beste Grüße, Heinrich

  18. #18
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Da wir aber nicht wissen, warum er krankgeschrieben wurde, steht das auf wackeligen Fuessen.

  19. #19
    Comex Avatar von siebensieben
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    Ich habe gehört, dass man keine "Gesundschreibung" brauche, sondern dass man das letztlich "selber machen" könne. Kann aber sein, dass das für Piloten anders ist.
    77 Grüße!
    Gerhard

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von SeniorFrank
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    Mich widern einige Presseveröffentlichungen doch sehr an. Da wird heute Morgen davon gesprochen, dass er krankgeschrieben war zur Tatzeit (Tatzeit natürlich nicht in Gänsefüßchen gesetzt). Da wird dann natürlich nicht klargestellt, wegen was. Das Weglassen der Information, dass nicht bekannt ist wegen was, lässt den Leser denken, dass er wegen Depressionen die AU hat.

    Seit ein paar Stunden wird dann auch der Klarname genannt. Ich finde das scheußlich. Für die Angehörigen den Copiloten ist das auch die Hölle, die stehen jetzt mit am Pranger, obwohl doch abschließend noch gar nix geklärt ist.

    Mir leuchtet irgendwie nicht ein, wie jemand gleichmäßig atmet, wenn er die Maschine crashen will. Zudem frage ich mich, ob es nicht schnellere Möglichkeiten gibt die Maschine zu zerstören z.B. Sturzflug.
    Grüße

    Frank

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