Mal eine kurze Frage zu einem Konstrukt, um das ich mir bisher glücklicherweise noch keine Gedanken machen musste: wenn man (heute) einen Flug bucht, und den dann auf Grund einer per PCR Test nachgewiesenen akuten Corona-Infektion nicht antreten kann, reicht daie Tatsache der Infektion dann aus, um den Flugpreis erstattet zu bekommen oder bedarf es einer speziellen Reiserücktrittsversicherung und wenn ja, was muss das für eine sein?