ah, ok, Danke Nico. Einen Mahnbescheid beantragt dann der angekündigte Rechtsanwalt aus meiner aktuell vorliegenden "Letzte Inkassomahnung", richtig?

Wie erbringe ich denn den Nachweis des bisherigen Einspruchs auf die ersten beiden Inkassomahnungen? Bisher habe ich nur Faxe geschickt und einmal per Einschreiben.