Ich wollte mal das gleiche machen zwei übereinanderliegende Wohnungen zusammenlegen. Dies ist schlicht und einfach an der Statik gescheitert, dass ich keinen Durchbruch nach oben machen kann, ohne die Statik des Hause zu gefährden. Also bevor du irgendwie die Pläne weiter verfolgst, kläre bitte mit Architekt / Statiker ob dies überhaupt in deinem Fall möglich ist und wenn ja wie hoch der Aufwand und die Kosten hierfür sind.
Ergebnis 21 bis 35 von 35
Hybrid-Darstellung
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22.02.2015, 11:09 #1
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Gruß
Markus
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22.02.2015, 11:45 #2
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Was man noch bedenken sollte wenn man 2 Wohnungen zusammenlegt, ist dass man Räume doppelt hat die man evtl. nur 1 mal braucht ( Küche, Hauptbad oder Gäste WC ).
Dadurch kommen ja auch nochmal Umbaukosten auf einen zu plus die Tauschkosten !
Würde ich mir gut durchkalkulieren !Gruß
Matthias
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22.02.2015, 11:47 #3
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Themenstarter
rechtlich wird es gehen.
der umbau is tatsächlich zu beachten, allerdings würde auch eine gänzlich neue immobilie investitionen mit sich bringen.
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22.02.2015, 13:58 #4
Geht mir wie Paddy. Ich verstehe diesen Beitrag nicht. Vor allem, weil ja nach 10 oder mehr Jahren die steuerlich interessanten Dinge (eventuelle Abschreibungen, Spekulation) gerade durch sind. Lass' Dich bloß nicht auf irgend ein halbseidenes Konstrukt bei der Übertragung ein. Sonst hast Du am Ende nix und der andere hat zwei Wohnungen.
Geändert von Cosmic (22.02.2015 um 13:59 Uhr)
You can't always get what you want...
Beste Grüße aus Greifswald
Dirk
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22.02.2015, 15:23 #5
Es gibt für dieses Konstrukt mE nur einen sinnvollen Grund: der Tauschpartner Immobilienprofi erhält deutlich mehr mit der Tauschwohnung, als er mit einem Verkauf erzielen kann. Welchen Grund hat er die Wohnung nicht ohne diesen Umweg an dich zu verkaufen?
LG Anna
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22.02.2015, 20:44 #6
Dieser Weg treibt die Kosten definitiv in die Höhe, da
1. Kauf Wohnung z
2. Tausch z gegen y
Mit allen entsprechenden bereits genannten Kosten (Notar, GrEwSt, Bankgebühren etc.)
Aber, wie die meisten verstehe ich den Umweg nicht. Wenn für Eigentümer y 10 Jahre um sind, gerade dann, ist er doch steuerlich draußen.
Drum direkt y kaufen, von dem Kaufpreis kann er dann z kaufen und jeder hat was er möchte.
Was schon angeregt wurde, wäre die Prüfung, ob du mittels Treppe y und x verbinden kannst/ darfst.
Paddy sehr ausführliches Statement scheint das dürfen innerhalb der WEG geklärt zu haben, den Hinweis mit der Statik fand ich hilfreich.
Möglicherweise kennen wir den gesamten Sachverhalt nicht, aber mich würde eine solcher Umweg irgendwie stören, wenn ich nicht genau wüßte, warum der andere so handeln will. Und stören ist eine schlechte Voraussetzung für ein derartiges Geschäft.Ohne Signatur
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22.02.2015, 21:02 #7
+1
Mir kommt das - ohne jemandem was unterstellen zu wollen - etwas komisch vor. Entweder dein Geschäftspartner soll klar darlegen, warum du das auf diese verkomplizierende Weise durchführen solltest (und da muss wirklich ein besonderer Grund vorliegen), oder ich, an deiner Stelle, würde das definitiv sein lassen.
Denke einfach noch einmal in Ruhe darüber nach: Warum sollte man eine Vorgehensweise, wie die hier dargestellte, durchführen wollen? Wenn wir uns nicht alle täuschen, gibt es eigtl. nur Nachteile für alle Beteiligten.LG Josef
Shoganai
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06.06.2018, 12:52 #8
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Themenstarter
Hallo Zusammen, das Thema ist wieder sehr aktiv, daher ein Update und meine Bitte an Eure Erfahrungen / Einschätzungen.
Kurz das Thema:
- Ich besitze eine Wohnung, die zu klein ist, könnte sie vergrößern, wenn ich Wohnung darüber kaufe (und die Statik stimmt ; Mieterin irgendwann auszieht).
- Besitzer dieser oben liegenden Immobilie ist ein Immobilienmensch.
- Er kann mir die Whg nicht verkaufen, da sie as gewerbliche Immobilie läuft und er bei Direktverkauf horrende Steuern zahlen muss. Er möchte die Immobilie aber gerne loswerden.
- Szenario: Ich kaufe zu einem sehr guten Preis irgendwo eine Immobilie, die größer als die oben liegende ist und im Bestand des Vertragspartners. Dann tauschen wir, ich bekomme die oben liegende und er die gekaufte.
- Alles offiziell natürlich, kein Schmu.
- Doppelte Kosten muss ich einbeziehen, aber ich bin bereit, mehr zu investieren als nötig, weil es mich in vielen anderen Dingen sehr sehr entlastet.
- Mieterin ist sehr alt, aber sehr nett, bleibt solange drin wie sie kann und will.
- Mieterin bekommt eine Renovierung
- Edit und wichtig: Ich kenne den Verkäufer seit 10 Jahren, er besitzt weitere Immobilien im Haus - "Verarsche" könnte er sich nicht leisten und wird er wahrscheinlich nicht machen.Im Gegenteil: Die Wohnung, die ich zum Tausch kaufen würde, wäre ein TOP Preis - könnte sie auch als Anlage behalten
Was denkt Ihr?Geändert von pemi (06.06.2018 um 12:54 Uhr)
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07.06.2018, 10:53 #9ehemaliges mitgliedGast
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07.06.2018, 18:10 #10
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07.06.2018, 17:27 #11
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Ja, ohne Mieterhöhung
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07.06.2018, 18:47 #12
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07.06.2018, 18:11 #13
Ich denke dein immobilienmensch wird sich mit seinem Finanzamt auseinandersetzen dürfen.
Tausch wird behandelt wie verkauf. Also könnt ihr euch mE den Umweg sparen. Weiteres Stichwort Gestaltungsmissbrauch § 42 AO. Sinngemäß wird der Tausch durchgeführt um nicht die Folgen des direkten Verkaufs zu haben. Empfehle ihm den Gang zum STB.
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08.06.2018, 13:00 #14
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Danke sehr. Er sagt auch, dass das Risiko bei ihm liegen würde. Ich bin gewillt, den Deal einzugehen - trotz doppelter Notar- und Staatskosten. Wenn ich am Ende die Wohnung als Eigentümer besitze ....
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