Zitat Zitat von itsck Beitrag anzeigen
Dachte es reicht wenn ich die Quelle und Urheber nenne?
Nein, das Zeigen der Bilder hier im Forum stellt eine so genannte "öffentliche Zugänglichmachung" dar. Dieses Recht steht nur dem Urheber, also dem Fotografen, zu. (§§ 15, 19a UrhG).