Zitat Zitat von Seppelkoi Beitrag anzeigen
Ist ja richtig, aber in dem vom TS geschilderten Fall, hätte ich eine Nacherfüllung verlangt und im Zuge dessen, auf Lieferung einer mangelfreien Uhr bestanden (s. BGB § 439). Für mich wirkte es so, als ob man ihn mit dem Einsenden der Uhr ruhig stellen wollte. Wobei es noch nicht geklärt ist, ob die Uhr neu oder gebraucht war.