Zwischen Bildern von Promis und Bildern von Flugzeugen gibt es keinen Unterschied. Zumindest im Urheberrecht

Ob Dein Kommentar dann ausreichend ist, lässt sich nicht einfach sagen. Eine einfache Beschreibung des Bildinhalts wird nicht ausreichen. Aber dann, wenn Dein Kommentar mehr Inhalt hat als das eigentliche Bild, müsste es ausreichend sein. Also der Kommentar "Das ist eine Boing 777 von Air Berlin" reicht nicht, aber der Kommentar "Schau mal, was für einen langen Kondensstreifen die Boing zieht - ich habe schon viele Kondensstreifen gesehen, aber das hier ist der mit Abstand längste, der mir je untergekommen ist" dürfte ausreichen. Dann geht es nämlich nicht um das Bild an sich, sondern um Deine Auseinandersetzung mit dem Bild.

Wie gesagt: das hängt wirklich vom Einzelfall ab