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  1. #1
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Rücktritt von Ticketbörse möglich?

    Werte Gemeinde!

    Zunächst nochmal ein frohes Fest!
    Meine Holde wollte mir eine Freude machen und hat mir am 12.12. Tickets über eine Ticketbörse (Viagogo) für ein Konzert in Frankreich reserviert.
    Nun habe ich gesehen, dass es noch ganz regulär Karten zu 1/3 des Preises gibt

    Angeblich gibt es kein Rücktrittsrecht, da nur Börse. Hat das wirklich rechtlich Bestand? Nix zu machen? Geld abschreiben und die Alte schelten?
    Aloha,
    Can
    I am the REAL Checker Can!
    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  2. #2
    Sea-Dweller
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    Hi Can,

    ging mir mal genauso - bei Ticketkäufen gibt es kein Rücktrittsrecht, musste ich damals auch schmerzhaft lernen.
    Freu dich trotzdem über die Karten, allemal besser als Krawatten und Socken
    Lieber nen Bauch vom Saufen als nen Buckel von der Arbeit (Mike Krüger)

  3. #3
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Schreibs ab, bedank dich artig für das Geschenk und geniesse das Konzert

  4. #4
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    So ein Mist!

    Naja, dann sei es so. Aber der Laden ist ja mal der letzte... Ach lassen wir's.

    Dann freu ich mich jetzt artig.

    Edit: verstehe das Geschäftsmodell trotzdem nicht. Die Buchen sofort die Kohle ab, das eigentliche Geschäft mit einem Anbieter kommt aber erst später zu Stande...
    Geändert von kurvenfeger (24.12.2014 um 22:48 Uhr)
    Aloha,
    Can
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    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  5. #5
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    naja, vorbestellung oder abendkasse. ist so.
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  6. #6
    Freccione Avatar von Janufer
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    Tja, hinfahren Spass haben und unter Lehrgeld verbuchen.

    Grüsse Jan
    If you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    ...und kein Ton zu deiner Frau
    Gruß Hans

  8. #8
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Alles klar, danke Euch. Hätte ja sein können...
    Aloha,
    Can
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    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  9. #9
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Die einhellige Meinung scheint richtig zu sein. Ein Konzert ist eine zeitlich gebundene Dienstleistung und damit nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgenommen. Abschreiben und genießen.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

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