Die einhellige Meinung scheint richtig zu sein. Ein Konzert ist eine zeitlich gebundene Dienstleistung und damit nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgenommen. Abschreiben und genießen.
Ergebnis 1 bis 9 von 9
Baum-Darstellung
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25.12.2014, 08:14 #9Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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