Hi,
folgendes Beispiel:
Ein in der Schweiz lebender Deutscher hat eine Rolex für 10K in Deutschland erstanden.
Jetzt nimmt er die Kaufpapiere und den MWST Rückerstattungsformular zum Abstempeln mit.
Die Uhr hat er aber nicht dabei, da Sie noch in Deutschland als Übergang zur sicheren Verwahrung im Tresor liegt bis er das nächste mal kommt (warum auch immer)!
Am Zoll legt er alles vor zum Abstempeln....
Gibt es Erfahrungswerte ob die Uhr vorgezeigt werden muss???
Grüße
Swan
Ergebnis 1 bis 20 von 29
Baum-Darstellung
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18.11.2014, 10:20 #1
Uhr vorzeigen bei Einreise in die Schweiz?!
16710, 116520, 126710, 228235, 126200, Big Bang Black Magic
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