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  1. #1
    Datejust Avatar von Swan
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    Uhr vorzeigen bei Einreise in die Schweiz?!

    Hi,

    folgendes Beispiel:

    Ein in der Schweiz lebender Deutscher hat eine Rolex für 10K in Deutschland erstanden.

    Jetzt nimmt er die Kaufpapiere und den MWST Rückerstattungsformular zum Abstempeln mit.

    Die Uhr hat er aber nicht dabei, da Sie noch in Deutschland als Übergang zur sicheren Verwahrung im Tresor liegt bis er das nächste mal kommt (warum auch immer)!

    Am Zoll legt er alles vor zum Abstempeln....

    Gibt es Erfahrungswerte ob die Uhr vorgezeigt werden muss???

    Grüße

    Swan
    16710, 116520, 126710, 228235, 126200, Big Bang Black Magic

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Imho muss die Uhr zwingend vorgelegt werden.
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  3. #3
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Die Steuererstattung erfolgt wegen der Ausfuhr der Uhr. Das würde ich als Zöllner sehen wollen.

    Beste Grüße
    Beste Grüße
    Rainer

  4. #4
    Hatte gerade den gleichen Fall mit Shanghai in der
    Bekanntschaft und da musste die Uhr vorgelegt werden.
    Gruß, Hannes


  5. #5
    Administrator Avatar von PCS
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    Man führt ja die Uhr aus und nicht deren Papiere....
    Gruß Percy



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  6. #6
    Datejust Avatar von Swan
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    Und die wissen dann auch ob es das richtige Modell ist.....

    Könnte ja sein dass man eine GMT am Arm hat, aber auf der Rechnung steht ne andere Ref/Modell...
    16710, 116520, 126710, 228235, 126200, Big Bang Black Magic

  7. #7
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von Swan Beitrag anzeigen
    Und die wissen dann auch ob es das richtige Modell ist.....

    Könnte ja sein dass man eine GMT am Arm hat, aber auf der Rechnung steht ne andere Ref/Modell...

    Die checken ja auch die Seriennummer.
    Gruß Percy



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  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Und warum sollte dort ein anderes Modell stehen?
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  9. #9
    Double-Red Avatar von Soeckefeld
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    sei sicher, der Zoll recherchiert das ruckzuck
    mit besten Grüßen
    Andreas


  10. #10
    Steve McQueen
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    Hätte doch was,ohne Ware sich die MwSt erstatten lassen,dann die Papiere wieder exportieren um das Paket wieder komplett zu haben .....
    Verstehe manchmal die Hintergründe solcher Fragen nicht,allein sichere Verwahrung im Tresor in Deutschland ?? ....

    Zollpapiere und Ware müssen überein stimmen und vorliegen,werden genau geprüft,ohne wenn und aber und irgendwelchen fiktiven Konstruktionen.
    VG
    Udo

  11. #11
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Der deutsche Zoll schreibt hierzu:


    Wie funktioniert der steuerfreie Einkauf in der Praxis ?

    Auch bei Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bezahlen Sie vorerst den vollen Kaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer. Der Verkäufer erstattet Ihnen die Umsatzsteuer zurück, sobald ihm ein Nachweis vorliegt, dass die Ware ordnungsgemäß ausgeführt wurde.

    Als Ausfuhrnachweis dient das Formular Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG).

    Wenn Sie beabsichtigen, in Deutschland steuerfrei einzukaufen, sollten Sie das Formular am besten ausdrucken und mitnehmen. Nicht jedes Geschäft hat ihn vorrätig.

    In Teil A des Formulars macht der Verkäufer Angaben zum Kaufgeschäft. In Teil B des Nachweises bestätigt die Ausgangszollstelle an der Außengrenze der Europäischen Union (einschließlich Abflughäfen und Seehäfen) die Ausfuhr der Ware. Dies setzt aber voraus, dass die auszuführenden Gegenstände an der Ausgangszollstelle vorgeführt werden.

    Hinweis: Wenn sich die gekauften Waren in Ihrem bereits aufgegebenen Großgepäck befinden, ist es nicht mehr möglich die Ware vorzuführen.

    Im Flugreiseverkehr sind Gegenstände im Großreisegepäck vor Abgabe beim Check-In-Schalter des ersten Abflughafens von der Zollstelle bestätigen zu lassen. Die Ausfuhr von Gegenständen im Handgepäck wird dagegen beim letzten Abflughafen der EU zollamtlich bestätigt.


    Quelle: Zoll online
    Es grüßt, Gerd G.

  12. #12
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Das ist ja blöd
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  13. #13
    Mil-Sub Avatar von steboe
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  14. #14
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von steboe Beitrag anzeigen
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    +1

  15. #15
    Sea-Dweller
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    Bei mir wollen sie den Kram IMMER sehen, Seriennumern hat bisher nie interessiert...
    ---------------------------
    S

  16. #16
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Bei seriösen und Kunden wo die Sache schlüssig ist gehts recht unkompliziert...
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  17. #17
    Deepsea Avatar von rainer07
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    hugo:++1, wie immer.
    Beste Grüße
    Rainer

  18. #18
    Sea-Dweller Avatar von Iskandria
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    Das kann es dir genau sagen. Die Uhr muss auf verlangen vorgezeigt werden! Ansosnten kein Stempel.
    Die MWST gibt es nur zurück wenn die Uhr oder andere Waren in den Export gehen und zwar nachweisslich.

  19. #19
    Datejust Avatar von Swan
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    Zitat Zitat von Iskandria Beitrag anzeigen
    Das kann es dir genau sagen. Die Uhr muss auf verlangen vorgezeigt werden! Ansosnten kein Stempel.
    Die MWST gibt es nur zurück wenn die Uhr oder andere Waren in den Export gehen und zwar nachweisslich.
    was meinst du mit nachweislich in den export. wenn ein in der schweiz lebender deutscher mit der uhr wieder in die "wohnheimat" schweiz reist, diese auch vorzeigen kann, dann ist die uhr doch exportiert? heisst er kann bei dem nächsten besuch des konzi sich dort gegen vorlage des formulars (vorausgesetzt mit diesem abgeklärt) die mwst ausbezahlen lassen!
    Geändert von Swan (19.11.2014 um 14:31 Uhr)
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  20. #20
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    Die Uhr muß auf Verlangen vorgezeigt werden. Das ist bekannt. Bei einer Privatperson, die der Zöllner nicht kennt aus vorangegangenen Transaktionen, denke ich, wird der die Uhr sehen wollen. Vom persönlichen Auftreten und der Tagesform des Zöllners hängt ab, wie genau er Seriennummer, etc. prüft.

    Doof ist der Zoll nicht und im Zweifelsfall hast Du einen RLX Member vor Dir und wenn Du ihm irgendeine Uhr zwigst, die nicht mit den Papieren übereinstimmt.....

    LG

    Michael
    Geändert von löwenzahn (19.11.2014 um 08:32 Uhr)
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