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  1. #21
    Datejust Avatar von Swan
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    ok...die sache ist doch klar!

    die uhr dabei, die rechnung etc auch. dann wird erst abgestempelt.

    kann es sein dass die uhr dann in der schweiz nochmal verzollt werden muss?
    16710, 116520, 126710, 228235, 126200, Big Bang Black Magic

  2. #22
    Datejust Avatar von Swan
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    Zitat Zitat von Iskandria Beitrag anzeigen
    Das kann es dir genau sagen. Die Uhr muss auf verlangen vorgezeigt werden! Ansosnten kein Stempel.
    Die MWST gibt es nur zurück wenn die Uhr oder andere Waren in den Export gehen und zwar nachweisslich.
    was meinst du mit nachweislich in den export. wenn ein in der schweiz lebender deutscher mit der uhr wieder in die "wohnheimat" schweiz reist, diese auch vorzeigen kann, dann ist die uhr doch exportiert? heisst er kann bei dem nächsten besuch des konzi sich dort gegen vorlage des formulars (vorausgesetzt mit diesem abgeklärt) die mwst ausbezahlen lassen!
    Geändert von Swan (19.11.2014 um 14:31 Uhr)
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  3. #23
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    Zitat Zitat von Swan Beitrag anzeigen
    ok...die sache ist doch klar!

    die uhr dabei, die rechnung etc auch. dann wird erst abgestempelt.

    kann es sein dass die uhr dann in der schweiz nochmal verzollt werden muss?
    Ja - klar. Schweizer Zollgebühren und Mehrwertsteuer. Und du kannst dir sicher sein, dass die Kollegen vom Deutschen Zollamt ihren Kollegen ennet der Grenze eine Meldung machen, dass Du soeben eine Uhr für 10k abstempeln liesst. Aus meiner Tätigkeit als RA kann ich eine illustrative Geschichte von einem in Paris erstandenden Collier im Wert von 75k EUR erzählen: Die Klientin liess es zwecks Rückforderung der F-MWSt beim F-Zollamt abstempeln. Die Frage der CH-Zöllner, ob sie etwas zu verzollen habe, verneinte sie. Keine 10 Tage später flatterte ihr eine Vorladung der zuständigen Zollkreisdirektion ins Haus. Die Angelegenheit wurde im Endeffekt teuter als Zollgebühren und MWSt.

    Beste Grüsse
    M

  4. #24
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von Swan Beitrag anzeigen
    kann es sein dass die uhr dann in der schweiz nochmal verzollt werden muss?
    Logisch, die Ware wird doch nicht einfach steuerfrei.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  5. #25
    Nachweislich in den Export hat bei mir am Flughafen immer bedeutet:
    Boardkarte, Ware im Gepäck das aufgegeben wird, Quittung usw.

    Das der deutsche Zoll den schweizer Kollegen Meldung macht, kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. Dies geistert aber hartnäckig durch die Gegend.
    Bei mir hat sich der europäische Zoll noch nie meinen Namen notiert, meine Flugnummer aufgeschrieben, die Kaufquittung kopiert oder sonst etwas!
    Hier kann sich jeder selbst sein Urteil bilden: Der Zoll stempelt pro Tag Quittungen zu tausenden ab! Von Amerikanern, Russen, Asiaten usw. Glaubt Ihr wirklich das hier jedesmal weltweit die entsprechenden Kollegen informiert werden? Und was wenn ich von Frankfurt über Zürich in die USA fliege? Dann verlasse ich in ZRH den Zollbereich garnicht.... Weiter warum sollten sich die Deutschen Kollegen die Arbeit und die Kosten machen die russischen, schweizer oder chinesischen zu informieren????
    Was hat der deutsche Zoll davon?
    Und dann das Argument mit dem Finanzamt: wann wird das über den Export informiert? Genau dann wenn der Händler die Quittung zurück hat und beim seine Buchhaltung erledigt hat. Und hier liegen Monate hinter dem eigentlichen " Export" und auch täglich tausende Quittungen vor.

    Natürlich muss jede die Ware bei der Einführ anmelden, und korrekt versteuern. Alles andere kann Konsequenzen haben.

    Gruss
    Paul
    Geändert von Paulchen Panter (19.11.2014 um 15:21 Uhr)

  6. #26
    GMT-Master Avatar von Pelle
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    Zitat Zitat von Paulchen Panter Beitrag anzeigen
    Das der deutsche Zoll den schweizer Kollegen Meldung macht, kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. Dies geistert aber hartnäckig durch die Gegend.
    Habe ich schon persönlich mitbekommen, wie der Kollege aus Österreich seinen Schweizer Kollegen angerufen hat.
    Grüsse,
    Pelle

    "Die ersten 5 Tage nach dem Wochenende sind die schlimmsten"

  7. #27
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Der Tod und die Steuer......

    Schon andere Leute wollten clever sein. Die Frage bleibt, warum hat der in der CH lebende Deutsche die Uhr nicht in der CH erworben? So unterschiedlich sind die Preise ja nicht.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  8. #28
    Das warum nicht EU-Bürger in Deutschland kaufen ist ganz einfach zu beantworten: Geiz ist Geil...
    Eine Uhr mit 10k Listenpreis, wirst Du für hypotetische 8,5k bekommen, dann kommt noch die MwSt. runter und schon bist Du bei ca. 7,15k €.
    Hier muss jeder selber wissen, was mit sich verantworten kann.
    Der eine kauft beim örtlichen Konzi, der andere beim Grauen, der dritte irgendwo im Inet, der vierte bei ebay, der fünfte in den USA wenn der Wechselkurs günstig steht und und und.
    Jeder muss wissen was er selbst verantworten kann, und muss letzlich mit seinem Gewissen einschlafen.
    Und es muss auch jeder die Konsequenzen tragen, wenn er beim nicht verzollen erwischt wird...

  9. #29
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Vielen Dank für Eure Beiträge! Ich denke, swan weiß jetzt, wie er sich verhalten soll.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

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