Hallo zusammen,
hier einmal meine Erfahrung beim Ausführen von Waren aus Deutschland in die Schweiz.
Egal ob am Flughafen oder beim kleinen Grenzverkehr, die Quittung (zumindest die Rechnungsadresse (bei Bedarf hierzu gerne mehr....)) muss nicht europäisch sein, und die Person darf auch keinen Wohnsitz mehr in der EU haben. Der Zoll vergleicht die Ausweispapiere mit der Quittung. Führerscheine gelten genauso wenig wie Passkopien. Der schweizer Ausländerausweiss ist aber anerkannt. Nun geht man zum Zoll und lässt sich die Quittung " abstempeln" (oder formell ausgedrückt die Ausfuhr bestätigen).
Dabei ist die Ware auf Verlangen vorzulegen! Hierbei habe ich schon die schönsten Diskussionen mit den Uniformierten gehabt: Kleidung z.B. muss noch die Etiketten haben, Fahradteile waren nicht ausfuhrfähig, und Waren im Handgepäck wurden auch nicht "abgestempelt. Begründung hier: Lassen sie sich das bei der Einfuhr in die Schweiz abstempeln...Teilweise musste ich alles rauskramen, teilweise wurde es einfach alles blind abgestempelt.
Die abgestempelte Quittung bekommt dann der Händler zurück und kann uns die MwSt. erstatten. Hierbei ist zu sagen, dass dies eine Serviceleistung des Händlers ist, und keine Anspruch darauf besteht!!!
Mal angenommen wir haben nun die auszuführende Ware vorgezeit und den Stempel vom Zoll bekommen. Was genau passiert wenn die Ware auf dem Weg vom "Zollabstempeln" zum Kofferaufgeben unterwegs "verloren geht, oder zufällig wieder im heimischen Tresor verschwindet kann ich nicht sagen, aber legal dürfte das nicht sein.
Weiter ist es jedem selbst überlassen, ob er bei der Einreise in das Zielland diese Ware beim Zoll anmeldet oder schmuggelt. Hier spiele ich weder Richter nach Ankläger.
Das ganze funktioniert übrigens bei jeder EU Aussengrenze, und ein Stempel vom Flughafen in Amsterdam ist genauso viel Wert wie einer von Hamburg oder Athen. Mir ist nur aufgefallen, das z.B. die französischen Zollkollegen bei einer deutschsprachigen Rechnung die Nase rümpfen den Stempel drauf knallen und keine Lust haben auf englisch zu kommunizieren....
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19.11.2014, 13:15 #1
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Geändert von Paulchen Panter (19.11.2014 um 13:20 Uhr)
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19.11.2014, 14:24 #2
ok...die sache ist doch klar!
die uhr dabei, die rechnung etc auch. dann wird erst abgestempelt.
kann es sein dass die uhr dann in der schweiz nochmal verzollt werden muss?16710, 116520, 126710, 228235, 126200, Big Bang Black Magic
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19.11.2014, 14:49 #3
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Ja - klar. Schweizer Zollgebühren und Mehrwertsteuer. Und du kannst dir sicher sein, dass die Kollegen vom Deutschen Zollamt ihren Kollegen ennet der Grenze eine Meldung machen, dass Du soeben eine Uhr für 10k abstempeln liesst. Aus meiner Tätigkeit als RA kann ich eine illustrative Geschichte von einem in Paris erstandenden Collier im Wert von 75k EUR erzählen: Die Klientin liess es zwecks Rückforderung der F-MWSt beim F-Zollamt abstempeln. Die Frage der CH-Zöllner, ob sie etwas zu verzollen habe, verneinte sie. Keine 10 Tage später flatterte ihr eine Vorladung der zuständigen Zollkreisdirektion ins Haus. Die Angelegenheit wurde im Endeffekt teuter als Zollgebühren und MWSt.
Beste Grüsse
M
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19.11.2014, 14:55 #4
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19.11.2014, 15:18 #5
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Nachweislich in den Export hat bei mir am Flughafen immer bedeutet:
Boardkarte, Ware im Gepäck das aufgegeben wird, Quittung usw.
Das der deutsche Zoll den schweizer Kollegen Meldung macht, kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. Dies geistert aber hartnäckig durch die Gegend.
Bei mir hat sich der europäische Zoll noch nie meinen Namen notiert, meine Flugnummer aufgeschrieben, die Kaufquittung kopiert oder sonst etwas!
Hier kann sich jeder selbst sein Urteil bilden: Der Zoll stempelt pro Tag Quittungen zu tausenden ab! Von Amerikanern, Russen, Asiaten usw. Glaubt Ihr wirklich das hier jedesmal weltweit die entsprechenden Kollegen informiert werden? Und was wenn ich von Frankfurt über Zürich in die USA fliege? Dann verlasse ich in ZRH den Zollbereich garnicht.... Weiter warum sollten sich die Deutschen Kollegen die Arbeit und die Kosten machen die russischen, schweizer oder chinesischen zu informieren????
Was hat der deutsche Zoll davon?
Und dann das Argument mit dem Finanzamt: wann wird das über den Export informiert? Genau dann wenn der Händler die Quittung zurück hat und beim seine Buchhaltung erledigt hat. Und hier liegen Monate hinter dem eigentlichen " Export" und auch täglich tausende Quittungen vor.
Natürlich muss jede die Ware bei der Einführ anmelden, und korrekt versteuern. Alles andere kann Konsequenzen haben.
Gruss
PaulGeändert von Paulchen Panter (19.11.2014 um 15:21 Uhr)
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19.11.2014, 15:32 #6
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19.11.2014, 16:27 #7
Der Tod und die Steuer......
Schon andere Leute wollten clever sein. Die Frage bleibt, warum hat der in der CH lebende Deutsche die Uhr nicht in der CH erworben? So unterschiedlich sind die Preise ja nicht.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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19.11.2014, 16:43 #8
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Das warum nicht EU-Bürger in Deutschland kaufen ist ganz einfach zu beantworten: Geiz ist Geil...
Eine Uhr mit 10k Listenpreis, wirst Du für hypotetische 8,5k bekommen, dann kommt noch die MwSt. runter und schon bist Du bei ca. 7,15k €.
Hier muss jeder selber wissen, was mit sich verantworten kann.
Der eine kauft beim örtlichen Konzi, der andere beim Grauen, der dritte irgendwo im Inet, der vierte bei ebay, der fünfte in den USA wenn der Wechselkurs günstig steht und und und.
Jeder muss wissen was er selbst verantworten kann, und muss letzlich mit seinem Gewissen einschlafen.
Und es muss auch jeder die Konsequenzen tragen, wenn er beim nicht verzollen erwischt wird...
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19.11.2014, 18:43 #9
Vielen Dank für Eure Beiträge! Ich denke, swan weiß jetzt, wie er sich verhalten soll.
Ja, ok, ja, ja, ja, ok, ja, ok, ich weiss, ok, ja, Tschüss Mama.
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