Vielleicht auch interessant:

Christie’s handelt lediglich als Kommissionär für den Verkäufer. Weder Christie’s noch der Verkäufer haften für Mängel an den Verkaufsobjekten, noch garantieren sie die Richtigkeit von Erklärungen betreffend Hersteller, Ursprung,Datum,Alter, Zuschreibung, Echtheit, Herkunft,Gewicht oder Zustand eines Gegenstands. Überdies ist keine bei Christie’s angestellte Person befugt, eine Beschreibung oder Garantie zu machen oder zu geben.

Desweiteren:

Entdeckt ein Käufer nach dem Verkauf, dass es sich bei dem von ihm erworbenen Gegenstand offensichtlich um eine Fälschung handelt,muss er ihn innerhalb eines Jahres von dem Tag an gerechnet, da er dessen gewahr wurde, an Christie’s zurücksenden und alle Beweisstücke beifügen, auf die er seine Beanstandung stützt. Christie’s wird daraufhin den Verkauf annullieren und dem Käufer alle gezahlten Beträge zurückerstatten, ausser in den folgenden Fällen:

a) Wenn die Beschreibung der Gegenstände im Verkaufskatalog offensichtlich mit der zu jenem Zeitpunkt von Sachverständigen und Experten für solche Gegenstände allgemein akzeptierten Ansicht übereinstimmt, oder wenn im Katalog ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es in Bezug auf eine solche Beschreibung unterschiedliche Ansichten geben könnte.

b) Wenn nur ein wissenschaftliches Verfahren, dessen Leistungsstand erst nach der Veröffentlichung des Katalogs allgemein anerkannt wurde, feststellen kann, dass der Gegenstand nicht echt ist, oder wenn ein solches Verfahren zum Zeitpunkt des Verkaufs unverhältnismässig teuer oder so beschaffen war, dass es den Gegenstand selbst hätte beschädigen können. In allen Fällen ist nur die Person, der der Gegenstand persönlich zugeschlagen wurde, berechtigt, eine Annullierung des Verkaufs zu fordern, und nur unter der Bedingung, dass sie in der Lage ist,Christie’s das vollständige Eigentum an dem Gegenstand zurückzugeben, und dass der Gegenstand seit dem Verkauf keine Veränderung erfahren hat.