Ja, ich würde das tun
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26.10.2014, 11:06 #1
Schlüsselfertiges Haus vom Bauträger - Sachverständiger nötig?
Ich brauche mal Rat: Ich habe ein schlüsselfertiges Reihenhaus von einem großen Bauträger gekauft, Baubeginn war vor kurzem, gerade wurde die Baugrube ausgehoben.
Viele Nachbarn holen sich jetzt einen externen Bausachverständigen hinzu, der den Bau begleitet.
Haltet ihr das für nötig/sinnvoll und könnt ihr mir evtl. jemanden in München empfehlen?
Ich wollte eigentlich nur die Abnahmen zusammen mit einem befreundeten Architekten machen, der Erfahrung mit Begutachtungen hat.Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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26.10.2014, 11:19 #2Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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26.10.2014, 11:22 #3ehemaliges mitgliedGast
Ja, Ja und nochmal Ja.
Thomas
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26.10.2014, 11:23 #4
Hab ich beim Kauf meiner ETW auch gemacht. Gut investiertes Geld
Gruß Dino
...always surprising
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26.10.2014, 11:34 #5
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Auf jeden Fall. Und täglich selber die Baustelle kontrollieren!
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26.10.2014, 11:37 #6
Ich halte das für eine sehr, sehr sinnvolle Investition: ganz besonders während der Bauphase.
X * * *
Servus, P.
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26.10.2014, 11:48 #7
Ja mach es - ist wie eine Versicherung- wahrscheinlich und oder hoffentlich braucht man ihn nicht- aber wenn doch war es gut investiert- und täglich hinfahren und Fotos machen
Armin
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26.10.2014, 11:52 #8
Täglich hinfahren ist gut, ich darf ohne Ankündigung gar nicht auf die Baustelle - und der Bauzaun ist 50 Meter weg.
Gut, der Tenor ist eindeutig pro Sachverständiger. Wie viele Termine macht man üblicherweise mit dem, nur die Abnahmen?Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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26.10.2014, 12:00 #9
Definitives JA.
Besser kannst Du Dein Geld nicht investieren.Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
(Albert Schweitzer)
Greets Stefan
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26.10.2014, 12:08 #10
Ich arbeite in der Schweiz bei einer grösseren Generalunternehmung was in etwa so was ist wie in Deutschland der Bauträger.
Wenn es Dein Gewissen beruhigt und Du absoluter Laie bis, empfiehlt sich einen Sachverständigen zu beauftragen. Das sage ich jetzt aus meiner Sichtwarte weil Laien oftmals nicht nachvollziehen können was ein Mangel ist und was nicht. Da hilft ein Sachverständiger als Vermittler zwischen den Parteien.
Wenn Du auch während des Baues Kontrollen machen möchtest kämen folgende Punkte in Frage:
- Rohbau
- Technische Installationen (Elektro, Heizung, Sanitär, evtl. Lüftung)
- Einbau Fenster (vor der Fassade)
- Fassade (vor dem Abgerüsten)
- Innenausbau (Sanitärapparate, Gipser, Maler, Parkett)
Am besten man bespricht diese Punkte mit dem Gutachter und gibt dem Bauträge bekannt, welche Punkte man während der Bauphase "abnehmen" möchte. Dieser soll euch dann ein Terminprogramm zukommen lassen und bei gegebener Zeit nochmals aufbieten.
Schwierigkeit bei diesen Zwischenabnahmen sind, dass Du wahrscheinlich rechtlich noch kein Eigentümer bist ... oder hat die Eigentumsübertragung schon stattgefunden? Wenn Du noch kein Eigentümer bist, ist das momentan der Bauträger, welcher Zwischenabnahmen auch verweigern kann.
Weiter sollte 4 Wochen vor der eigentliche Abnahme bzw. Übergabe des Gesamtwerkes eine Vorabnahme stattfinden. Dort sollten alle ersichtlichen Mängel festgehalten werden. Dann hat der Bauträger noch 4 Wochen Zeit diese Mängel zu beheben.Geändert von blarch (26.10.2014 um 12:10 Uhr)
Gruss Wolfgang
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26.10.2014, 12:40 #11ehemaliges mitgliedGast
Wieso darfst Du ohne Ankündigung nicht auf die Baustelle? Das würde ich mir als Bauherr bestimmt nicht vorschreiben lassen.
Wenn Du einen hinzuziehen willst, dann würde ich nach jedem Gewerk eine Kontrolle durchführen. Allerdings kann Dir der Sachverständige eine sinnvolle Vorgehensweise vorschlagen.
Ich hätte Deine Fragen aber vor Kauf vom Bauträger gestellt und im Vertrag fixieren lassen.Geändert von ehemaliges mitglied (26.10.2014 um 12:42 Uhr)
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26.10.2014, 12:54 #12
Was die Anzahl und Zeitpunkte der Termine betrifft:
- "Gewerke" wird bissel schwer, den die arbeiten oft parallel...
- man kann sich an den KP Raten nach Vertrag orientieren, wobei förmliche Zwischenabnahmen bei EFH eher selten sind,
- grundsätzlich sind Termine im Vorfeld zB. der Abnahme sinnvoll.
So als Faustregel sind 4 bis 5 Termine bei mir die Regel.
Ist aber alles Schall und Rauch, wenn wirklich niemand auf die Baustelle darf ?!? Kontrolliert die Bank die Fälligkeit der Rate ?X * * *
Servus, P.
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26.10.2014, 12:58 #13ehemaliges mitgliedGast
Da wird doch sicher Gerhard (siebensieben) mehr zu sagen koennen.
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26.10.2014, 12:59 #14
Der Bank reicht die Fälligkeitsmitteilung des Notars.
Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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26.10.2014, 13:08 #15
Aus eigener Erfahrung. Wir haben uns nach Aushub der Kellergrube einen Bausachverständigen über den Verband privater Bauherren gesucht. Der hat sein Honorar dreifach wieder eingespielt (eine nachträgliche Minderung und ein aufgedeckter Mangel). Wir hatten sechs Termine. Im Nachhineinhätte ich ihn gern früher verpflichtet um auch die Vertragsbedingungen vor Vertragsunterzeichnung prüfen zu lassen.
Grüße! Christoph
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26.10.2014, 14:37 #16
Ich würde die Hinzuziehung eines Fachmanns immer empfehlen, sogar dringend anraten!!!!
Du (AG) musst als Bauherr den Baufortschritt begleiten um sicher gehen zu können dass die Ausführung
1. dem vertraglich Vereinbarten entspricht,
2. frei von Mängeln ist und
3. zum vereinbarten Zeitpunkt an Dich übergeben werden kann.
Umfang Deiner Rechte und Pflichten sind sowohl in der VOB (wenn im Bauvertrag vereinbart), mindestens aber im BGB geregelt. Um Deine Rechte durchsetzen zu können bedarf es neben einem geeigneten Sachverstandes insbesondere der Einhaltung gewisser Ablaufprotokolle in der "Baukommunikation". Soll heißen, dass z. B. auftretenden Mängel in bestimmter Form anzuzeigen, Fristen zu deren Beseitigung zu setzen sind, dass dem der Bauträger (AN) Nachbesserungsrechte zustehen, usw.. Weiter gibt es Instrumente um die fristgerechte Fertigstellung sicher zu stellen. All dies ist für einen anständigen Bauleiter, Projektingenieur oder Sachverständigen kein allzu großes Ding, wird allerdings vermutlich für einen Laien eher zu einer Herkulesaufgabe. Vor dem Richter kann Dir hier ein „Fail“ schnell um die Ohren fliegen!
Dir den Zugang zu Deinem (künftigen?) Objekt verwehren kann er nicht. Jedoch müsste zunächst klar sein, ob Du bereits Eigentümer oder erst mit Schlüsselübergabe wirst. In jedem Fall steht muss Dir die Möglichkeit eingeräumt werden die Arbeiten zu prüfen, damit Du Deine rechte schützen und auch Deinen Pflichten nachkommen kannst.
Sofern der AN zunächst noch die Eigentumsrechte am Objekt hat sind Begehungen mit ihm abstimmen. Sollte er sich hier querstellen und/oder das behindern, dann haftet er auch dafür, wenn Schäden (Mängel, Bauverzug, etc.) zu spät erkannt werden und damit der Aufwand für deren Regulierung gar exponentiell angestiegen ist wegen des bereits voran geschrittenen Bautenstandes.
Sollte sich die Eigentumsfrage zu Deinen Gunsten geklärt haben, dann kann er Dir den Zugang eigentlich nur noch unter dem Aspekt der Sicherheit verwehren, weil er davon ausgehen darf, dass Du (als Laie) hierzu nicht ausreichend geschult bist. Auch hier hilft Dir dann Dein Fachmann.
Ein weitere Tipp: Suche Die Deinen Baubegleiter nicht in Deinem Freundeskreis. Konsultiere eine anständige Fachkompetenz mit anständiger Reputation (wer keine hat ist auch meist nix) und bezahle ihn anständig nach HOAI (Leistungsphase 9). Die Kosten sind abhängig von den Gesamtbaukosten. Damit ist sicher gestellt, dass er vernünftiges Geld für seine Leistung bekommt, damit stellst Du aber für Dich sicher, dass Du auch eine vernünftige Leistung einfordern kannst (frei nach Spee: Watt nix kostet is´ auch nix!). Denn dieser Fachmann soll Dir ja bei Deinem Projekt als DEIN PERSÖNLICHER BERATER zu Seite stehen. Sollten also im Laufe der Bauphase Probleme auftreten, die im Zweifelsfall sogar nachher auf dem Tisch von Fachjuristen liegen, dann hast Du immer die Sicherheit, dass ALLE das Rennen bis zum Ende mit Dir fahren müssen.
Wenn Du aber stattdessen für den Dienst eines befreundetet Architekten, BauIng, Sachverständigen oder what ever entscheidest, dann hast Du dem gegenüber im Problemfall kein brauchbares Standing und bist im Grunde immer davon abhängig ob er Dir gerade wohlgesonnen ist, gerade Zeit hat, die Oma nicht gerade gestorben ist oder der Familienhund gerade Durchfall hat…
So ein Eigenheim kostet immer einen anständigen 6-stelligen Betrag. Das ist eine Größenordnung in der man auf Profis setzen sollte, für Halbherzigkeiten ist da meiner Meinung nach kein Platz!Allerbeste Grüße
Thomas
"Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"
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26.10.2014, 14:41 #17
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26.10.2014, 14:52 #18
- Registriert seit
- 31.05.2009
- Ort
- LC 100
- Beiträge
- 26.821
Klasse geschrieben, Thomas!
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26.10.2014, 15:15 #19
- Registriert seit
- 05.05.2005
- Beiträge
- 623
+1
aus eigener Erfahrung noch zusätzlich: Die Kohle für jeden Bauabschnitt erst rausrücken wenn wirklich alles perfekt ist. Hinterher Geld vom Bauträger wiederhaben wollen ist ein saublödes Spiel.
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26.10.2014, 15:56 #20
Gratuliere Christian. Toll, dass du endlich fündig geworden bist.
Ich habe bei meinem Bau (2009/2010) ebenfalls einen Bausachverständigen hinzugezogen. Meine Baufirma hat zum Glück nichts Gravierendes verbockt, aber ich fühlte mich wohler damit, einen erfahrenen Fachmann an der Seite zu haben. Ich hatte damals ausgemacht, dass der Gutachter zu 4 Terminen (Teilabnahmen, Endabnahme) anwesend ist, und dazu Protokolle/Berichte abfasst. Bei einem Wasserschaden während der Bauphase hat er zusätzlich rasch helfen können.
Kann ich weiterempfehlen: SV-SchumacherSuperlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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