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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast

    Frage Muss Zimmerwechsel wegen anderer Gäste zugestimmt werden?

    Muss man nach 18 Tagen einem Zimmerwechsel gleicher Kategorie für weitere 10 Tage auf Wunsch des Hoteliers zustimmen, z. B. vom EG ins OG, weil dieser das Zimmer bereits am Folgetag ohne vorherige Ankündigung an eine gehbehinderte Person vermietet hat?
    Geändert von ehemaliges mitglied (19.09.2014 um 08:57 Uhr)

  2. #2
    Daytona Avatar von Matti
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    Müssen vielleicht nicht, kannst sicher die Welle machen und Dich fürchterlich aufregen.

    Ansonsten ist es ja bei Gehbehinderung auch irgendwie nachvollziehbar. Ich würde also ganz ruhig bleiben und mir den Umzug "versüßen" lassen. Grundsätzliches Einverständnis signalisieren, aber den Aufwand durchaus nicht unerwähnt lassen...
    Viele Grüße
    Matthias


  3. #3
    Comex Avatar von The Banker
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    +1

    Scheint ja irgendwie ein Logistikfehler des Hotels zu sein.
    Beste Grüße, Thilo

  4. #4
    Comex
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    +1 seh ich genauso. Wenn Du dem Hotelier entgegenkommst wird er Dir sicherlich kein schlechteres neues Zimmer anbieten.
    Viele Grüße, Florian!

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Es geht nicht um mich - ich sitze Zuhause und warte auf das 6-er - sondern meine Frau ist mit Freundin verreist und hat, da unser Hund mit dabei ist und Treppen hast, ein Zimmer im EG gebucht. Jetzt sollen die Drei ins OG.
    Die Frechheit dabei ist, dass der Hotelier sie vor vollendete Tatsachen stellen will. Von einem besseren Zimmer oder gar einer Ermäßigung ist auch nicht die Rede.
    Geändert von ehemaliges mitglied (19.09.2014 um 09:51 Uhr)

  6. #6
    Daytona Avatar von Matti
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    Das ist ja dann eher eine spezielle Situation. Vielleicht kann Dir der Onkel C die Frage beantworten...
    Viele Grüße
    Matthias


  7. #7
    Comex
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    Ich denke nicht, dass das Hotel das darf ohne Einverständnis.
    Viele Grüße, Florian!

  8. #8
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    Irgendwo halt!
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    Ich weiß nicht: Einer gehbehinderten Person das Zimmer verweigern weil der Hund keine Treppen mag? Irgendwie verroht diese Gesellschaft, sorry!

  9. #9
    Daytona Avatar von Matti
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    Stimmt wohl. Aber vorher mal fragen hätte der Hotelier schon können. Gehört sich, wie ich finde...
    Viele Grüße
    Matthias


  10. #10
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Natürlich sollte eine gehbehinderte Person Vorrang haben, allerdings finde ich die Vorgehensweise des Hoteliers unverschämt.
    Irgendein Goodie hätte er von sich aus anbieten sollen...so verliert man Kunden!

  11. #11
    Comex
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    Eben. Der Ton ist hier das was den Threadstarter aufregt, nicht die Sache an sich. Also bitte differenzieren und nicht vorverurteilen.
    Viele Grüße, Florian!

  12. #12
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    Da gibt es nicht viel zu differenzieren - denn erstens kennen wir nur die Seite des TS - der ja offensichtlich nicht mal vor Ort ist(!) und somit wohl kaum den "Ton" beurteilen kann - und zweitens ist es so oder so keine Frage, dass man die Bude in so einem Fall räumt Eine Frage der Kinderstube imho!
    Geändert von 21prozent (19.09.2014 um 11:23 Uhr)

  13. #13
    Ist der Hund den Treppenbehindert? Sonst machen und Frühstück aufs Haus, oder so ähnlich.
    77 Grüße!
    Gerhard

  14. #14
    Freccione Avatar von CarloBianco
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    Gibt´s da keinen Aufzug?
    Ciao, Carlo

  15. #15
    Comex
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    Zitat Zitat von 21prozent Beitrag anzeigen
    Da gibt es nicht viel zu differenzieren - denn erstens kennen wir nur die Seite des TS - der ja offensichtlich nicht mal vor Ort ist(!) und somit wohl kaum den "Ton" beurteilen kann - und zweitens ist es so oder so keine Frage, dass man die Bude in so einem Fall räumt Eine Frage der Kinderstube imho!
    Den "Ton" wie die Situation kann er sicherlich immernoch besser beurteilen wie wir. Aber es gibt halt Menschen, die erheben den Zeigerfinger schneller als Django den Colt zog
    Viele Grüße, Florian!

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    Den "Ton" wie die Situation kann er sicherlich immernoch besser beurteilen wie wir. Aber es gibt halt Menschen, die erheben den Zeigerfinger schneller als Django den Colt zog

  17. #17
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich denke ich habe eine bessere Kinderstube genossen als derjenige, der sich hier aufregt und mir die schlechte unterstellt.

    Fakt ist: es wurde ein Zimmer im Erdgeschoss gebucht, und das nicht aus Jux und Dollerei. Wäre das nicht möglich gewesen, hätte meine Frau eine andere Unterkunft gesucht. Jetzt sollen meine Frau, ihre Freundin und der Hund umziehen, damit der Herr Hotelier einen weiteren Gast aufnehmen kann und Geld kassiert.
    Dass diese Person behindert ist, das ist ohne Frage schlimm und bedarf einer gewissen Rücksichtnahme. Aber aufgrund des Verhaltens des Hoteliers ist die Situation entstanden. Er hätte den Gast ja an ein anderes Haus am Ort verweisen können oder er hätte das im Vorfeld ansprechen müssen.
    Geändert von ehemaliges mitglied (19.09.2014 um 11:51 Uhr)

  18. #18
    Daytona Avatar von Lübke
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    Dann mach halt ein Fass auf. Aber war doch klar, dass sich eine solche Anfrage hier in diese Richtung entwickelt...
    Beste Grüße, Sebastian
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  19. #19
    Steve McQueen
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    Vielleicht gilt das analog. "Erdgeschoss fehlt-> Geld zurück" jedenfalls einen Teil davon.

    Reisepreisminderung weil im Hotel der Meerblick fehlte
    Ein Urlauber hatte bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Ibiza gebucht, dabei entschied sich der Pauschaltourist für ein Hotel, das in dem Reisekatalog als ein Haus mit fantastischem Meerblick angepriesen wurde.
    Vor Ort stellte sich dann aber leider heraus, dass von dem Zimmer des Urlaubers nur eine große Hauswand zu erkennen war, von einem fantastischen Meerblick also nichts zu sehen war. Aus diesem Grund verklagte der Ibiza-Urlauber seinen Reiseveranstalter zur anteiligen Erstattung des Reisepreises.
    Das Amtsgericht Duisburg (AZ.: 53 C 4617/09) hielt in diesem Fall eine Reisepreisminderung von sieben Prozent für gerechtfertigt, weil erwiesenermaßen von dem gebuchten Hotel überhaupt kein Meerblick möglich ist, also auch kein eingeschränkter Blick auf das Meer.
    (Quelle: www.rp-online.de -> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: "Reiserecht - Meerblick fehlt: Geld zurück", 03.01.2011)

    Ich bin übrigens auch der Meinung, dass ich die Leistung verlangen darf, für die ich bezahlt habe.
    Aus Rücksichtnahme ließe ich mit mir (vernünftig) reden und würde wahrscheinlich auch umziehen. Eine kleine Entschädigung seitens des Hotel (1 Tag Wellness, etc.) würde ich aber erwarten.
    Geändert von TheLupus (19.09.2014 um 12:10 Uhr)

  20. #20
    Daytona Avatar von Lübke
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    Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
    Ich bin übrigens auch der Meinung, dass ich die Leistung verlangen darf, für die ich bezahlt habe.
    Aus Rücksichtnahme ließe ich mit mir (vernünftig) reden und würde wahrscheinlich auch umziehen. Eine kleine Entschädigung seitens des Hotel (1 Tag Wellness, etc.) würde ich aber erwarten.
    Das sehe ich genau so. Wenn der Hotelier sich quer stellt würde ich mich auch quer stellen. Es bleibt die Frage, in welchem Ton und unter welchen Umständen hier vorgegangen wurde oder wird.
    Beste Grüße, Sebastian
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