Ich denke ich habe eine bessere Kinderstube genossen als derjenige, der sich hier aufregt und mir die schlechte unterstellt.
Fakt ist: es wurde ein Zimmer im Erdgeschoss gebucht, und das nicht aus Jux und Dollerei. Wäre das nicht möglich gewesen, hätte meine Frau eine andere Unterkunft gesucht. Jetzt sollen meine Frau, ihre Freundin und der Hund umziehen, damit der Herr Hotelier einen weiteren Gast aufnehmen kann und Geld kassiert.
Dass diese Person behindert ist, das ist ohne Frage schlimm und bedarf einer gewissen Rücksichtnahme. Aber aufgrund des Verhaltens des Hoteliers ist die Situation entstanden. Er hätte den Gast ja an ein anderes Haus am Ort verweisen können oder er hätte das im Vorfeld ansprechen müssen.
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19.09.2014, 11:48 #1ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (19.09.2014 um 11:51 Uhr)
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19.09.2014, 13:04 #2
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19.09.2014, 11:57 #3
Dann mach halt ein Fass auf. Aber war doch klar, dass sich eine solche Anfrage hier in diese Richtung entwickelt...Beste Grüße, Sebastian
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19.09.2014, 12:08 #4
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Vielleicht gilt das analog. "Erdgeschoss fehlt-> Geld zurück" jedenfalls einen Teil davon.
Reisepreisminderung weil im Hotel der Meerblick fehlte
Ein Urlauber hatte bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Ibiza gebucht, dabei entschied sich der Pauschaltourist für ein Hotel, das in dem Reisekatalog als ein Haus mit fantastischem Meerblick angepriesen wurde.
Vor Ort stellte sich dann aber leider heraus, dass von dem Zimmer des Urlaubers nur eine große Hauswand zu erkennen war, von einem fantastischen Meerblick also nichts zu sehen war. Aus diesem Grund verklagte der Ibiza-Urlauber seinen Reiseveranstalter zur anteiligen Erstattung des Reisepreises.
Das Amtsgericht Duisburg (AZ.: 53 C 4617/09) hielt in diesem Fall eine Reisepreisminderung von sieben Prozent für gerechtfertigt, weil erwiesenermaßen von dem gebuchten Hotel überhaupt kein Meerblick möglich ist, also auch kein eingeschränkter Blick auf das Meer.
(Quelle: www.rp-online.de -> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: "Reiserecht - Meerblick fehlt: Geld zurück", 03.01.2011)
Ich bin übrigens auch der Meinung, dass ich die Leistung verlangen darf, für die ich bezahlt habe.
Aus Rücksichtnahme ließe ich mit mir (vernünftig) reden und würde wahrscheinlich auch umziehen. Eine kleine Entschädigung seitens des Hotel (1 Tag Wellness, etc.) würde ich aber erwarten.Geändert von TheLupus (19.09.2014 um 12:10 Uhr)
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19.09.2014, 12:20 #5Beste Grüße, Sebastian
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19.09.2014, 12:52 #6
So sieht es aus. Der Ton macht die Musik. Der Hotelier scheint Gäste übervorteilen zu wollen, um mehr zu verdienen. Er hätte vor der Buchung des Gehbehinderten fragen können, ob man in diesem Fall mit einem Zimmerwechsel einverstanden ist. Und evt. zu welchen Bedingungen. Dann hätte er guten Gewissens das Zimmer übertragen können.
Scheint aber für manche zu "aufwendig" zu sein.Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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19.09.2014, 12:58 #7
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Ich kann mich meinen Vorrednern (Robert, Harry) nur anschließen!
Mir is mal passiert, dass ich mein Zimmer wechseln musste, da genau unter meinem Zimmer renoviert wurde und ich dachte, dass der mit seiner Hilti gleich bei mir im Bad rauskommt (und das, obwohl ich bei der Reservierung immer um ein ruhiges Zimmer bitte)!
Reaktion des Hotels: sofortiger Zimmerwechsel mit einem Bediensteten, der mir mein Gepäck getragen hat, 1 Stunde später klopfts an der Tür: eine Bedienstete mit einem Teller Kekserl, einem Entschuldigungsschreiben der Direktion und einem Gutschein für ein Freigetränk an der Bar!
Ich hoffe, dass der Hotelier in der vom TS genannten Situation ähnlich reagiert, auch wenn der Anlass natürlich ganz ein anderer war/ist.Geändert von ulfale (19.09.2014 um 13:02 Uhr)
LG, Oliver
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19.09.2014, 12:59 #8
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Lauter Gutmenschen hier
Wenns einen nicht selbst betrifft...Viele Grüße, Elmar
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19.09.2014, 13:08 #9
Wenn ihr ausdrücklich ein Zimmer im EG gebucht habt würde ich auf Erfüllung bestehen und Punkt
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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19.09.2014, 13:10 #10
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+1 und Punkt.
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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19.09.2014, 13:50 #11
Hm, ein Hotelier hat mMn immer noch Hausrecht. Ich wüßte jetzt nicht, mit welchem Recht ein Gast auf just dieses eine Zimmer bestehen kann. Aber ich bin Laie, das wissen die Anwälte besser.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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19.09.2014, 14:36 #12
Wenn in der Buchung ausdrücklich ein Zimmer im Erdgeschoß vereinbart wurde, ist dieses m.E. Vertragsbestandteil geworden.
Ähnlich wie z.B. Die Buchung eines Zimmers mit Meerblick oder einer Suite.
Klar kann der Hotelier den Gast des Hauses verweisen, aber dann macht er sich m.E. regresspflichtigGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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19.09.2014, 13:59 #13
Bei allem gebotenen Respekt der gehbehinderten Person gegenüber - nebenbei bemerkt würde ich ohne zu Zögern mein Zimmer in diesem Falle hergeben -, aber der Hotelier hätte der Person auch absagen können, wenn er kein ebenerdiges Zimmer mehr hat. Ich würde mir das entschädigen lassen (bessere Zimmerkategorie, Preisnachlass, etc), aber ich würde mir davon vor allem nicht meinen Urlaub beeinträchtigen lassen.
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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19.09.2014, 14:08 #14
Ich finde das Ansinnen des Themenstarters durchaus redlich und kann nichts Verwerfliches daran finden.
Das Problem ist sicher nicht die Ignoranz gegenüber Behinderten, sondern der Umstand, ein vermietetes Zimmer zweimal zu vermieten. Das halte ich für unredlich.
Der Hotelier handelt hier sicher nicht als Philantrop sondern als Unternehmer, der offenbar ohne besondere Rücksicht Geld verdienen will. Okay soweit.
Noch bevor der Vermieter den Gast annahm, hätte er imho Rücksprache mit den beiden Damen halten müssen, oder liege ich da falsch?
Welche anderen Möglichkeiten hat der Hotelier geprüft, bevor er die Damen zwangsumsiedelt? Dachte er womöglich, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen? Sicher besteht das Haus nicht nur aus einem Zimmer pro Etage.
Nach meiner Meinung sollte er hinreichend darlegen, warum seine Auswahl ausgerechnet auf dieses Zimmer gefallen ist und unter welchen Kriterien er diese Entscheidung getroffen hat. Die Gäste vor vollendete Tatsachen zu stellen finde ich unverschämt.Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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19.09.2014, 14:58 #15
Gibt es vor Ort noch andere Hotels auf die man ausweichen kann? Dann würde ich dem Hotelmanager einen freundlichen Finger zeigen und viel Spass dabei wünschen, die Hütte unter der Woche wieder voll zu bekommen. Das kostet ihn dann Geld, dann tus weh.
Beste Grüße, Thilo
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19.09.2014, 15:02 #16
Gibt es denn nur 1 Zimmer im EG ? Ansonsten sollte er doch bei anderern Gästen vorsprechen. Im Zweifel würde ich die Location ganz wechseln, so richtige Freunde für´s Leben werden die 4 sicherlich nicht mehr.
Gruss Peter
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19.09.2014, 15:10 #17
Gut, das ich nicht in Hundehotels wohne. Noch schlimmer sind eigentlich nur Kinder, Hundestrände oder beides zusammen. Ist es wenigstens ein Nichtraucherhotel?
_______________________
Mit internetten Grüßen
Ralf
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19.09.2014, 15:16 #18ehemaliges mitgliedGast
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19.09.2014, 15:25 #19
Ich sehe das irgendwie anders: Ich suche ein Hotel aus, rufe dort an, schildere meine Vorstellungen und buche bei Kongruenz. Wenn mein Hund keine Treppen laufen kann/will/soll/darf und ich explizit ein Zimmer im EG verlange/buche/bezahle, ist für mich das conditio-sine-qua-non. Wenn dann während meines Urlaubs dort mein Zimmer anderweitig vergeben werden soll, würde ich mich auch wehren. Ich brauche ebenfalls ein EG-Zimmer, oder meine jedenfalls es zu brauchen. Eine Verschlechterung jedweder Art würde ich daher in keinem Fall akzeptieren, nur um dem allgemeinen Gutbürger-Status und Lichterkettenanzünder zu entsprechen.
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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19.09.2014, 17:15 #20
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Ich denke mal, wenn der TS dem Hotelbesitzer erklärt, dass sein Hündchen eine ernsthafte Phobie- oder selbst eine schwerwiegende Gehbehinderung hat, gibt es bestimmt ein Einsehen. Ich wünsche auf jeden Fall allen Beteiligten eine gütliche- und außergerichtliche Lösung und dem Vierbeiner Stubenreinheit bis ins hohe Alter
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