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  1. #21
    Steve McQueen
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    Besten DANK schon einmal für die Tipps!

  2. #22
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    Gast
    Robert, ich hab's!!

    jeder Besteller muß Dir ein Foto seiner Rolex mailen. Somit steht fest, daß er ein Gewerbe betreibt

  3. #23
    Steve McQueen
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    Aber eigentlich wollte ich ja von der manuellen Prüfung weg.

  4. #24
    Gesperrter User
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    Umsatz-Steuer-ID ist untauglich für diese Zwecke, denn sie hat nichts mit kleinen Händlern zu tun.

    Auf diese Weise würdest Du Dich auf Kunden begrenzen, die innerhalb der EU Geschäfte machen und die Händler, die ausschließlich in Deutschland Geschäfte machen, ausklammern...und das müssen keine kleinen sein.

  5. #25
    UST Id kann aber jeder beantragen und sollte meineserachtens auch jeder haben der Rechnungen schreibt, unabhängig davon ob er innergemeinschaftliche Geschäftspartner hat oder nicht.
    Du bist verpflichtet auf deinen Rg entweder Steuernummer oder Ident Nr anzugeben.
    Und jeder der schonmal beim Finanzamt angerufen hat, hat sicherlich erfahren wie auskunftsfreudig die Mitarbeiter sind, sobald du die Steuernummer weisst.

    Von daher empfiehlt es sich meineserachtens nicht diese auf den Rg anzugeben.
    Ich denke das auch die meisten kleineren Firmen eine haben, auch wenn sie sie nicht für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren benötigen.

    Die Abfrage der ID ist in meinen Augen die einzige sichere und unkomplizierte Möglichkeit Privatleute auszuschliessen.
    Zumal man die Richtigkeit der ID auch problemlos online kontrollieren kann.

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