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  1. #1
    Steve McQueen
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    Privatkunden wirksam vom E-Commerce ausschließen

    Wie kann man Privatkunden wirksam ausschließen, wenn man über ein Plattform ausschließlich B to B handeln möchte?

    Ist ein Häkchen bei der Registrierung und bei jedem Kauf vor dem Satz
    "Ich nadel als Unternehmer" ausreichend?

    Gibt es weitere zumutbare Maßnahmen (unzumutbar wäre von 100.000 Käufern den eingescannten Gewerbeschein und die Handelsregistereintragung manuell zu prüfen)?

  2. #2
    Daytona Avatar von watch-watcher
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    Hallo Robert,

    was nutzt Dir ein Gewerbeschein, den jeder für ein paar Euro bei seiner Stadtverwaltung erhalten kann?

    Wirksam kannst Du das nur verhindern, in dem Du die Mindestbestellmenge in einer solchen Höhe festlegst, die wirklich nur für Händler von Interesse sind, aber selbst "wirkliche" Händler wollen sich ja heute keine "großen" Mengen mehr ans Lager legen.
    Liebe Grüße,
    Wilhelm

  3. #3
    Steve McQueen
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    Das mit der Mindestbestellmenge klappt nicht, weil es um 400.000 mittelständige Unternehmer in Deustchland geht.

  4. #4
    Daytona Avatar von Matti
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    Umsatzsteuer-ID als Pflichtfeld?
    Viele Grüße
    Matthias


  5. #5
    580
    Gast
    +1

  6. #6
    580
    Gast
    Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
    Wie kann man Privatkunden wirksam ausschließen, wenn man über ein Plattform ausschließlich B to B handeln möchte?

    Ist ein Häkchen bei der Registrierung und bei jedem Kauf vor dem Satz
    "Ich nadel als Unternehmer" ausreichend?

    Gibt es weitere zumutbare Maßnahmen (unzumutbar wäre von 100.000 Käufern den eingescannten Gewerbeschein und die Handelsregistereintragung manuell zu prüfen)?
    Robert: bitte definiere "nadeln".

  7. #7
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von 580 Beitrag anzeigen
    Robert: bitte definiere "nadeln".
    Hihi.
    Sollte handeln heißen.

    Eine USt. ID wäre klasse. Kann automatisch abgefragt werden.
    Hat aber leider nicht jeder.

  8. #8
    Daytona Avatar von GPX8888
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    Wenn es nur darum geht, das Fernabsatzgesetz auszuhebeln, dann würde ich den Hinweis auf die Startseite setzen, dass ausschließlich Gewerbetreibende bestellen dürfen und bei Bestellung einen Haken setzen lassen, mit dem bestätigt wird, dass der Besteller Gewerbetreibender ist. UST-ID geht auch, aber die hat auch nicht jeder immer zur Hand. Muss man halt auch abwägen, welche Produkte man anbietet und welche Hürden ein potentieller Besteller nehmen muss. Wenn es zu kompliziert wird und man die Artikel auch bei alternativen Anbietern bekommt, ist der Interessent unter Umständen auch schnell wieder weg.
    Gruß,
    Michael


    Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!

  9. #9
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
    Hihi.
    Sollte handeln heißen.

    Eine USt. ID wäre klasse. Kann automatisch abgefragt werden.
    Hat aber leider nicht jeder.
    Aber doch quasi fast jeder Gewerbetreibende, oder?
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  10. #10
    Steve McQueen
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    Die kleinen Händler sehr oft nicht.

    Aber anscheinend die einzige Möglichkeit.
    Geändert von TheLupus (18.09.2014 um 11:06 Uhr)

  11. #11
    580
    Gast
    Robert, ab 150,-€ Rechnungsbetrag muß doch die Steuernummer und/oder die UID angegeben werden.

  12. #12
    Steve McQueen
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    Es ist keine Pflicht, eine USt-ID zu besitzen. Die ist nur bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verbindlich.
    Die Steuernummer lässt sich nicht automatisch auf ihre Gültigkeit prüfen.
    Geändert von TheLupus (18.09.2014 um 11:14 Uhr)

  13. #13
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Für Unternehmer ist es nicht einmal Pflicht, überhaupt Umsatzsteuer zu vereinnahmen - zumindest nicht für Kleinunternehmer.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  14. #14
    Steve McQueen
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    Und das kommt auch noch dazu.

  15. #15
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Ja, aber wer will schon mit Kleinunternehmern Geschäfte machen?
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  16. #16
    Steve McQueen
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    o.k. die könnte man beiseite lassen.

  17. #17
    Day-Date Avatar von dafredy
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    ....andere schreiben es einfach auf die Homepage:

    http://www.packpack.de/

    https://www.korsukewitz.de/

    Reicht das nicht?

    (und schreiben es auch in die AGBs)
    Geändert von dafredy (18.09.2014 um 11:36 Uhr)
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  18. #18
    Sea-Dweller Avatar von ToppitsToo
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    Alle Preise netto und ein Hinweis auf der Startseite, in den AGB und auf der letzten Seite des Bestellvorgangs sollte reichen. Wenn dann unbedingt ein Privatkunde bei Dir kaufen will hat er halt Pech gehabt. AGB würde ich nur für Geschäftskunden machen. Kein Widerrufsrecht, Gefahrenübergang und Gewährleistung für Privatkunden. Es gibt ein höchstrichterliches Urteil nach dem Motto: "Wer sich als Firma ausgibt, muss sich auch als Firma behandeln lassen." Deswegen habe ich vor 3 Jahren einen Prozess gewonnen.
    _______________________

    Mit internetten Grüßen

    Ralf

  19. #19
    Steve McQueen
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    Hier gibt es ein paar Urteile.
    Das Thema ist nicht ganz einfach.

  20. #20
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    ...in Frankens schönsten Wäldern zuhause.
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    Neben den obligatorischen Hinweisen "Verkauf nur an Gewerbetreibende" auf jeder Seite, würde ich beim Bestellvorgang die Rechtsform des Unternehmens abfragen.

    Dabei würde ich für Neukunden auch die Option "Privatkunde" zur Auswahl stellen.
    Wird diese gewählt, wird der Bestellvorgang automatisch mit entsprechendem Hinweis abgebrochen. Damit wäre imho den notwendigen Informationspflichten und Beschränkungen für Gewerbetreibende genüge getan.
    Es grüßt, Gerd G.

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