Hallo Robert,
was nutzt Dir ein Gewerbeschein, den jeder für ein paar Euro bei seiner Stadtverwaltung erhalten kann?
Wirksam kannst Du das nur verhindern, in dem Du die Mindestbestellmenge in einer solchen Höhe festlegst, die wirklich nur für Händler von Interesse sind, aber selbst "wirkliche" Händler wollen sich ja heute keine "großen" Mengen mehr ans Lager legen.
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18.09.2014, 09:09 #1
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Privatkunden wirksam vom E-Commerce ausschließen
Wie kann man Privatkunden wirksam ausschließen, wenn man über ein Plattform ausschließlich B to B handeln möchte?
Ist ein Häkchen bei der Registrierung und bei jedem Kauf vor dem Satz
"Ich nadel als Unternehmer" ausreichend?
Gibt es weitere zumutbare Maßnahmen (unzumutbar wäre von 100.000 Käufern den eingescannten Gewerbeschein und die Handelsregistereintragung manuell zu prüfen)?
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18.09.2014, 09:25 #2Liebe Grüße,
Wilhelm
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18.09.2014, 09:31 #3
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Das mit der Mindestbestellmenge klappt nicht, weil es um 400.000 mittelständige Unternehmer in Deustchland geht.
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18.09.2014, 09:33 #4
Umsatzsteuer-ID als Pflichtfeld?
Viele Grüße
Matthias
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18.09.2014, 09:37 #5580Gast
+1
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18.09.2014, 09:38 #6
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18.09.2014, 10:20 #7
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18.09.2014, 10:23 #8
Wenn es nur darum geht, das Fernabsatzgesetz auszuhebeln, dann würde ich den Hinweis auf die Startseite setzen, dass ausschließlich Gewerbetreibende bestellen dürfen und bei Bestellung einen Haken setzen lassen, mit dem bestätigt wird, dass der Besteller Gewerbetreibender ist. UST-ID geht auch, aber die hat auch nicht jeder immer zur Hand. Muss man halt auch abwägen, welche Produkte man anbietet und welche Hürden ein potentieller Besteller nehmen muss. Wenn es zu kompliziert wird und man die Artikel auch bei alternativen Anbietern bekommt, ist der Interessent unter Umständen auch schnell wieder weg.
Gruß,
Michael
Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!
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18.09.2014, 11:03 #9
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18.09.2014, 11:04 #10
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Die kleinen Händler sehr oft nicht.
Aber anscheinend die einzige Möglichkeit.Geändert von TheLupus (18.09.2014 um 11:06 Uhr)
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18.09.2014, 11:06 #11580Gast
Robert, ab 150,-€ Rechnungsbetrag muß doch die Steuernummer und/oder die UID angegeben werden.
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18.09.2014, 11:07 #12
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Es ist keine Pflicht, eine USt-ID zu besitzen. Die ist nur bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verbindlich.
Die Steuernummer lässt sich nicht automatisch auf ihre Gültigkeit prüfen.Geändert von TheLupus (18.09.2014 um 11:14 Uhr)
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18.09.2014, 11:10 #13
Für Unternehmer ist es nicht einmal Pflicht, überhaupt Umsatzsteuer zu vereinnahmen - zumindest nicht für Kleinunternehmer.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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18.09.2014, 11:14 #14
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Und das kommt auch noch dazu.
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18.09.2014, 11:15 #15
Ja, aber wer will schon mit Kleinunternehmern Geschäfte machen?
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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18.09.2014, 11:17 #16
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o.k. die könnte man beiseite lassen.
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18.09.2014, 11:35 #17
....andere schreiben es einfach auf die Homepage:
http://www.packpack.de/
https://www.korsukewitz.de/
Reicht das nicht?
(und schreiben es auch in die AGBs)Geändert von dafredy (18.09.2014 um 11:36 Uhr)
Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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18.09.2014, 11:39 #18
Alle Preise netto und ein Hinweis auf der Startseite, in den AGB und auf der letzten Seite des Bestellvorgangs sollte reichen. Wenn dann unbedingt ein Privatkunde bei Dir kaufen will hat er halt Pech gehabt. AGB würde ich nur für Geschäftskunden machen. Kein Widerrufsrecht, Gefahrenübergang und Gewährleistung für Privatkunden. Es gibt ein höchstrichterliches Urteil nach dem Motto: "Wer sich als Firma ausgibt, muss sich auch als Firma behandeln lassen." Deswegen habe ich vor 3 Jahren einen Prozess gewonnen.
_______________________
Mit internetten Grüßen
Ralf
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18.09.2014, 11:51 #19
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Hier gibt es ein paar Urteile.
Das Thema ist nicht ganz einfach.
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18.09.2014, 15:08 #20
Neben den obligatorischen Hinweisen "Verkauf nur an Gewerbetreibende" auf jeder Seite, würde ich beim Bestellvorgang die Rechtsform des Unternehmens abfragen.
Dabei würde ich für Neukunden auch die Option "Privatkunde" zur Auswahl stellen.
Wird diese gewählt, wird der Bestellvorgang automatisch mit entsprechendem Hinweis abgebrochen. Damit wäre imho den notwendigen Informationspflichten und Beschränkungen für Gewerbetreibende genüge getan.Es grüßt, Gerd G.
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