Zitat Zitat von porsche993 Beitrag anzeigen
Hallo Markus,
Wenns nichts grosses ist, sollte das mit normaler Ekst.-Zahlung gehen. Als Einkuenfte aus selbstständiger Taetigekit angeben. Also einfach die Rechnungen stellen und bei der Steuer angeben. Umsatzsteuerzahlung nicht vergessen, da ja die 19% dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Und einfach mal vorher beim Finanzamt unverbindlich anfragen - das spart oft viel Aerger !!
Vg
Juergen
Sorry, aber solche Antworten leuchten mir nicht ein.
Nichts für Ungut, aber wenn man sich mit einer Thematik nicht wirklich auskennt, sollte man keine "Ratschläge" erteilen.

Zitat Zitat von Treo Beitrag anzeigen
Da deine Hinweise sehr dürftig sind, rate ich dir dringend deinen Steuerberater zu konsultieren.

Eine Beratung kostet ein Honorar, keine ggf ein Vermögen.
So und nicht anders.