Nur einmal einige Schlagworte: Scheinselbständigkeit, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, woraus besteht das übrige Haupteinkommen, wie z.Zt. versichert in welchen Versicherungszweigen (z.B. KV: private KV, Pflichtmitglied einer gestzl. KK, freiwilliges Mitglied einer gestzl. KK ?)...........
Eines vorab: Wenn wirklich "selbständig" (Gewerbetreibender oder selbständige Tätigkeit), spielt die 450 € Grenze keine Rolle.