Nur einmal einige Schlagworte: Scheinselbständigkeit, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, woraus besteht das übrige Haupteinkommen, wie z.Zt. versichert in welchen Versicherungszweigen (z.B. KV: private KV, Pflichtmitglied einer gestzl. KK, freiwilliges Mitglied einer gestzl. KK ?)...........
Eines vorab: Wenn wirklich "selbständig" (Gewerbetreibender oder selbständige Tätigkeit), spielt die 450 € Grenze keine Rolle.
Ergebnis 1 bis 7 von 7
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20.08.2014, 09:25 #6Grüße
Bernd
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