Gibts nur einen Auftraggeber oder mehr ? Bei nur einem Beratervertrag mit regelmäßigen Einkünften neben einer unselbstständigen Arbeit könnte man Dir und dem Arbeitgeber Scheinselbstständigkeit vorwerfen.
Hier wäre meines Wissens der Betrag der Honorarzahlung in der sogenannten Gleitzone angesiedelt und würde mit Sozialversicherungsabgaben belastet. Siehe hier und hier!
Du musst als Freiberufler ja sowieso beim Finanzamt die Tätigkeit melden und einen Fragebogen ausfüllen. Einfach mal Deinen Fall schildern.
Hier gibts noch mehr Info´s dazu.
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Baum-Darstellung
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20.08.2014, 08:01 #3Es grüßt, Gerd G.
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