Hallo Markus,
Wenns nichts grosses ist, sollte das mit normaler Ekst.-Zahlung gehen. Als Einkuenfte aus selbstständiger Taetigekit angeben. Also einfach die Rechnungen stellen und bei der Steuer angeben. Umsatzsteuerzahlung nicht vergessen, da ja die 19% dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Und einfach mal vorher beim Finanzamt unverbindlich anfragen - das spart oft viel Aerger !!
Vg
Juergen
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19.08.2014, 22:20 #2
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