Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Mil-Sub Avatar von volvic
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    Frage zu einem Beratervertrag ?

    Nabend zusammen.

    Wer kann mir helfen bzw. hat eine kurze Info für mich.

    Zahlt man bei einem Beratervertrag bei einem Einkommen oberhalb von 450€ nur Einkommenssteuer oder auch sonstige Sozialversicherungsabgaben?
    Natürlich läuft der Beratervertrag offiziell neben dem bereits versteuerten etc. Einkommen.

    Vorab vielen Dank
    Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....


    Grüße Markus

  2. #2
    GMT-Master Avatar von porsche993
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    Hallo Markus,
    Wenns nichts grosses ist, sollte das mit normaler Ekst.-Zahlung gehen. Als Einkuenfte aus selbstständiger Taetigekit angeben. Also einfach die Rechnungen stellen und bei der Steuer angeben. Umsatzsteuerzahlung nicht vergessen, da ja die 19% dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Und einfach mal vorher beim Finanzamt unverbindlich anfragen - das spart oft viel Aerger !!
    Vg
    Juergen

  3. #3
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Gibts nur einen Auftraggeber oder mehr ? Bei nur einem Beratervertrag mit regelmäßigen Einkünften neben einer unselbstständigen Arbeit könnte man Dir und dem Arbeitgeber Scheinselbstständigkeit vorwerfen.
    Hier wäre meines Wissens der Betrag der Honorarzahlung in der sogenannten Gleitzone angesiedelt und würde mit Sozialversicherungsabgaben belastet. Siehe hier und hier!
    Du musst als Freiberufler ja sowieso beim Finanzamt die Tätigkeit melden und einen Fragebogen ausfüllen. Einfach mal Deinen Fall schildern.

    Hier gibts noch mehr Info´s dazu.
    Es grüßt, Gerd G.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Da deine Hinweise sehr dürftig sind, rate ich dir dringend deinen Steuerberater zu konsultieren.

    Eine Beratung kostet ein Honorar, keine ggf ein Vermögen.
    Lieben Gruß René

  5. #5
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Nur einmal einige Schlagworte: Scheinselbständigkeit, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, woraus besteht das übrige Haupteinkommen, wie z.Zt. versichert in welchen Versicherungszweigen (z.B. KV: private KV, Pflichtmitglied einer gestzl. KK, freiwilliges Mitglied einer gestzl. KK ?)...........
    Eines vorab: Wenn wirklich "selbständig" (Gewerbetreibender oder selbständige Tätigkeit), spielt die 450 € Grenze keine Rolle.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  6. #6
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von porsche993 Beitrag anzeigen
    Hallo Markus,
    Wenns nichts grosses ist, sollte das mit normaler Ekst.-Zahlung gehen. Als Einkuenfte aus selbstständiger Taetigekit angeben. Also einfach die Rechnungen stellen und bei der Steuer angeben. Umsatzsteuerzahlung nicht vergessen, da ja die 19% dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Und einfach mal vorher beim Finanzamt unverbindlich anfragen - das spart oft viel Aerger !!
    Vg
    Juergen
    Sorry, aber solche Antworten leuchten mir nicht ein.
    Nichts für Ungut, aber wenn man sich mit einer Thematik nicht wirklich auskennt, sollte man keine "Ratschläge" erteilen.

    Zitat Zitat von Treo Beitrag anzeigen
    Da deine Hinweise sehr dürftig sind, rate ich dir dringend deinen Steuerberater zu konsultieren.

    Eine Beratung kostet ein Honorar, keine ggf ein Vermögen.
    So und nicht anders.
    Jürgen

  7. #7
    Mil-Sub Avatar von volvic
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    Jungs , vielen Dank für euer Input.
    Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....


    Grüße Markus

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