Hallo Paddy,

dein Gefühl ist in dieser Hinsicht absolut angebracht. Daher war bis zum 31.07.2014 gemäß § 9 SGB V eine mindesten 12-monatige Vorversicherungszeit gefordert um einen freiwilligen Beitritt/ Weiterversicherung in freiwilliger Versicherung möglich zu machen. Genau dies ist aber seit 01.08.2014 durch § 188 Abs. 4 SGB V nicht mehr nötig. Die gesamte Fachwelt hat sich über diese Tatsache gewundert, stimmt aber dennoch. Steht auch im Zusammenhang mit der Änderung der Versicherung des Personenkreises der sogenannten "Nichtversicherten". Details sprengen hier den Rahmen. Könnt mir ruhig glauben, verdiene mein Geld u.a. genau mit derartigen Inhalten. Allerdings sei NOCHMALS betont: nur bei keiner parallelen hauptberuflich selbständigen ET und natürlich bei korrekter Abmeldung der versicherungspflichtigen Beschäftigung nach diesem Monat.