Ich hatte da bzgl. des Basistarifs noch etwas im Hinterkopf und habe es nach kurzer Suche auch gefunden.

PKV-Versicherte mit einem vor 2009 geschlossenen Vertrag können ab Vollendung des 55. Lebensjahres, bei Bezug einer Rente bzw. Pension oder im Falle finanzieller Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch ( SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. SGB XII - Sozialhilfe) eine Versicherung im Basistarif ihres Versicherers verlangen. PKV-Versicherte, deren Vertrag nach dem 31.12.2008 geschlossen wurde, können ohne weitere Voraussetzungen in diesen Tarif wechseln.
Quelle: http://www.bmg.bund.de/glossarbegrif...sicherung.html