2 Grundstücke gehören dem Bekannten , das letzte gehört jemand anders.
Wenn ich im Umkehrschluss von der Gemeinde für die Erstellung und Erhaltung der Überfahrt zu den anderen Grundstücken Kosten geltend machen kann, dann kann man deren bis jetzt noch nicht erhobene Forderung natürlich begleichen. Die Berechnungsgrundlage richtet sich nach der Grösse des Grundstücks.
Die Gemeinde kam mittlerweile auf ihn zu und wollte einen Teil des Grundstücks , ca 200 qm kaufen, damit eine " legale" Überfahrt vorhanden ist. Da ist er hellhörig geworden .
Ergebnis 1 bis 20 von 21
Hybrid-Darstellung
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22.07.2014, 16:43 #1
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Grüße
Frank
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