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  1. #1
    Double-Red Avatar von Dunki
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    Frage zu Erschliessungskosten

    Hat jemand von Euch eine Ahnung zu folgender Situation:
    Haus gekauft, inkl. Kosten für Ersterschliessung. Kosten für Folgeerschliessung trägt der Käufer.
    Zustand beim Kauf: Baustrasse mit Kanal und Laternen sind gegeben.
    Nun wird die "richtige" Strasse fertiggestellt (auf richtige Höhe, Pflasterung ).
    Ist das immer noch Ersterschliessung da es ja vorher noch keine "richtige" Straße war oder schon Folgeerschliessung?

    Danke für Eure Hilfe.

  2. #2
    Double-Red
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    Bei mir war es so, dass die Kosten nach der Folgeerschliessung bzw. Fertigstellung der Strasse auf mich zukamen. Ich konnte es aber auf den Vorbesitzer abwälzen, da ein entsprechender Passus im Kaufvertrag gegeben war.

    Ich vermute aber, dass Du zahlen musst (dann: Zahl x (je nach Umlage auf die Grundstückseigentümer) mal qm mal maximal bebaubare Geschosshöhe, meistens 1,25)
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  3. #3
    Steve McQueen
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    Siehe deine Verträge,§§ 127 ff BauGB, dem Kommunalabgabengesetz und die Ortssatzung ...
    VG
    Udo

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Der Ausbauschritt von einer Baustraße zur endausgebauten Erschließungsstraße gehört normalerweise zur Ersterschließung. Von wem hast Du das Haus gekauft? Bauträger oder privat?
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


  5. #5
    Double-Red Avatar von Dunki
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  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Zumindest in unserer Region würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass der Bauträger die noch ausstehenden Kosten für den Straßenendausbau übernehmen würde.
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


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