Nach § 132 BauGB muss die Kommune eine Satzung hierzu erlassen haben, aus der sich Art und Umfang der Erschließungskosten sowie deren verteilung auf die Anlieger ergeben. Ein Blick in die betreffende Satzung sollte Deinem Bekannten also schnell weiterhelfen.
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22.07.2014, 10:24 #1Onkel CGast
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Frage zu Erschliessungskosten
Von Dunki im Forum Off TopicAntworten: 5Letzter Beitrag: 23.08.2013, 11:01
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