Bei der Telekom, Beleg vorhanden. Gewährleistung ist halt keine Garantie; wie soll ich nachweisen das der Mangel bei Überhang bestanden hat bzw. im Keim (aufgrund Konzept/Entwicklungsfehlern) vorhanden war wenn beide sich stur stellen?

Viele Grüße, Marco

PS: Danke Nico, Post hat sich überschnitten.