Der Bundesgerichtshof hat sich mal zu der Frage geäußert, wie lang sie Maximalfrist ist. Dazu sagte er, dass die Kaution spätestens nach sechs Monaten abzurechnen (und auszuzahlen) ist. Und nun beruft sich jeder Vermieter darauf, dass er sechs Monate Zeit hätte.

An sich ist die Kaution sofort auszuzahlen, nur muss dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, zu überprüfen, welche Forderungen ihm noch gegen den Mieter zustehen könnten. Und wenn noch Abrechnungen offen sind, darf er dafür etwas zurückbehalten.

Wenn die Wohnung in richtigem Zustand zurückgegeben worden ist, kann der Vermieter nur noch Nachforderungen aus dem Betriebskostenabrechnungen stellen. Wenn die Kaution bspw € 2.000,- beträgt und vorauszusehen ist, dass ihm aus den BK-Abrechnungen noch 2 x € 150,- zustehen könnten, müsste er heute € 1.500,- auszahlen und kann die äußerst großzügig bemessenen € 500,- für eventuelle Nachzahlungen einbehalten.