Vielleicht noch differenzierter ausgedrückt: Der Kaufvertrag mit dem Accountinhaber hat bestand, bis dieser glaubhaft nachweist, dass er die Verkaufsaktivität nicht getätigt hat. Ist dies nicht der Fall, kann natürlich auf zivilrechtlichem Wege eine Vertragserfüllung eingeklagt werden. Häufig wertet hier ebay IP-Adressen und weitere Zugriffsdaten aus. Es ist natürlich zu erwarten, dass ebay hier Anzeichen eines Fremdzugriffs erkennen wird. Die Beweise hierfür werden dir aus Datenschutzgründen aber nicht mitgeteilt werden. Einen solchen "Fremdzugriff" kann ein versierter Nutzer aber häufig selbst inszenieren und so als tatsächlicher Accountinhaber betrügen...

Fazit der Sache: Größere Beträge NUR mit paypal zahlen insbesondere alles, was ins Ausland geht. Ich rate auch davon ab, selbst paypal Zahlungen zu akzeptieren. Wenn aber jeder so denkt, dann klappt Punkt 1 nicht mehr...