Vertragliche Ansprüche gibt es sicherlich - wenn man ein paar Jahre Zeit für einen Rechtsstreit hat, sicher der bessere Weg...
Davon wird die Bude allerdings nicht trocken .... oder irre ich?
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Hybrid-Darstellung
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07.06.2014, 23:06 #1Gruß Lou

First member of the Rolex Madness Social Club
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08.06.2014, 01:03 #2
Kann es sein, dass hier die Regeln der GoA mit dem einstweiligen Rechtsschutz (= Eilverfahren) verwechselt werden?
Elmar: Falls der Tipp noch nicht kam: Am besten SOFORT die Vermieterin vom Wasserschaden benachrichtigen. Hierzu genügt in aller Regel eine nachweisbar zugegangene Nachricht (z.B. Einwurfeinschreiben oder von Zeugen einwerfen lassen) an die letzte offiziell mitgeteilte Adresse der Vermieterin, also eventuell sogar noch die im Mietvertrag angegebene. Oder - vor Zeugen - anrufen. Sonst drohen Schadensersatzansprüche.
Beste Grüße
Stefan
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