Ich oute mich auch, ich habe es mehrfach praktiziert und stehe da auch zu. Pro Auto alle 6 Monate blieben zwischen 8 und 15k hängen. Der Aufwand war gering, Händler anschreiben, Kaufvertrag aufsetzen, auf Geldeingang warten, Termin zur Abholung vor meiner Tür ausmachen, Auto abmelden, neues direkt anmelden, abholen, erledigt.
Das ging insgesamt 3 Jahre sehr gut durch. Dann wurde die Haltezeit erhöht und Tesla hat in Dänemark die Preise gesenkt. Neben dem monetären Vorteil habe ich natürlich auch noch alle 6 Monate einen Neuwagen. Ansonsten hätte mein Auto jetzt um die 75.000 km.
Meines Erachtens gab es keinen Haken und man hat in Deutschland keinen Steuerschaden angerichtet:
1. Ohne dieses Modell hätte ich nur 1x ein E-Fahrzeug und 1x Prämie bezogen, bei den restlichen Fahrzeugen ist aber die angefallene Mehrwertsteuer deutlich höher als die Prämie. Der Staat macht also keine Verluste.
2. Ich habe es schriftlich vom Finanzamt, dass der obige Veräußerungsgewinn steuerfrei ist, da es sich beim Verkauf des selbst genutzten PKWs als privates Veräußerungsgeschäft um einen Gegenstand des persönlichen Bedarfs handelt. Etwaige Gewinne hieraus sind steuerfrei, 2 Verkäufe pro Jahr nicht gewerblich.
In Summe ist in Deutschland niemand durch diese Praxis ein Nachteil entstanden. Wenn überhaupt liegt der Nachteil beim dänischen Staat, dem Steuergewinne beim Neuwagenkauf entgehen. Das setzt aber voraus, dass der potentielle Käufer überhaupt einen teureren Neuwagen hätte kaufen wollen/ können.
Ergebnis 1 bis 20 von 9997
Hybrid-Darstellung
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19.12.2023, 09:39 #1
Geändert von NyKoN (19.12.2023 um 09:40 Uhr)
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20.12.2023, 10:39 #2
Zu Punkt 1. geb ich dir Recht, da du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Zu Punkt 2 bleibt zu hoffen, dass die Anfrage und die Antwort zur s.g. verbindlichen Auskunft nach § 89 II AO auch wasserdicht sind. So wie Du das hier schilderst, ist das zweifelsfrei eine gewerbliche Tätigkeit, die du da praktiziert hast. Du hast bereits in bedingter Veräußerungsabsicht, mit dem Ziel Gewinn zu erzielen, erworben. Das fällt nicht unter die s.g. privaten Veräußerungsgewinne - das sind gewerbliche Gewinne und wenn das von Anfang an der Plan war, bereits beim ersten Auto. Da interessiert die Anzahl der durchgedealten PKWs nimmer.
Zu dem Thema Autos und Spekulationsverlust/-gewinn geistert selbst in der Fachliteratur viel Unsinn herum, weil Grundsatzurteile des BFHs "zu kurz" interpretiert werden. Da wird z.B. immer noch das Zwischenschaltmodell empfohlen, weil der spätere Verkauf des PKWs - da ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs - ja steuerfrei wäre
- mag bei einem schlafenden Sachbearbeiter funktionieren - bei einem cleveren geht das in die Hose............
Geändert von Agent0815 (20.12.2023 um 10:40 Uhr)
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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