Zitat Zitat von heintzi Beitrag anzeigen
Den hatte ich tatsächlich übersehen. Danke dir

Ich glaube, dass du beruflich im Bereich Steuern unterwegs bist, von daher bist du jetzt meine belastbare Quelle
Danke

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode, Drucksache 20/8628:

Artikel 4

Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Das Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:

1. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 wird jeweils die Angabe „60 000 Euro“
durch die Angabe „80 000 Euro“ ersetzt. (Zitat Ende)

Gesetzesentwurf liegt nun beim Bundesrat. Der Passus wird sich nimmer ändern.