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Thema: Ländercode Kanarische Inseln
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22.05.2014, 12:52 #21Gesperrter User
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Danke euch für die Meinungen bis hier

Vielleicht ist das wirklich zu weit hergeholt von mir.... Aber ich stelle mir nur vor, ich komme z.B. aus dem Urlaub eines nicht EU Landes am Flughafen in die Zollkontrolle mit meiner Rolex am Handgelenk und der Beamte fragt nach dem Kaufbeleg. Wenn sich dann herausstellt, die Uhr wurde auf den Kanaren damals gekauft und nicht versteuert....
Geändert von Magul (22.05.2014 um 12:53 Uhr)
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22.05.2014, 13:32 #22Yacht-Master
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Torsten.
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22.05.2014, 13:36 #23You can't always get what you want...
Beste Grüße aus Greifswald
Dirk
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22.05.2014, 13:43 #24Steve McQueen
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Es ist nicht entscheidend, ob, wer, wann, was, warum in der Historie der Uhr versteuert hat, sondern, wo du die Uhr erworben hast.
Kaufvertrag oder Überweisungsnachweis (am besten mit SN), welche beide auf einen Kauf innerhalb der EU hinweisen, reichen als Beweis, dass DU die Uhr innerhalb der EU gekauft hast. Die Steuerlast lastet auf dem, der die Uhr eingeführt hat.
Und wenn das alles zu kompliziert ist, einfach beim örtlichen Konzi kaufen.Geändert von TheLupus (22.05.2014 um 13:45 Uhr)
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22.05.2014, 13:57 #25Steve McQueen
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Und wieder wurde eine wahrscheinlich schöne Uhr wegen so einem Schw....... nicht gekauft/verkauft.
Immer mehr schießen sich deshalb ins eigene Knie
VG
Udo
Rolex Regenjacke Navi im Sc zu verkaufen
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22.05.2014, 14:01 #26Gesperrter User
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Meine Güte, das grenzt ja schon an Verfolgungswahn. Dann kann man es ja gleich weiter spinnen. Der Zoll will die Quittung für die Wertsachen eines Ehepaares sehen.
2 Uhren, mehrere Ringe und Ketten, hochwertige Gepäckstücke, die teure Lederjacke, Muttis Handtasche für 6k, etc.
Dann müsste man ja immer einen Ordner voller Belege mitführen.
Lieber TS, bleib mal locker und erfreue Dich an der Uhr, ansonsten empfehle ich Uhren, Schmuck, Kleidung, Koffer, etc. beim Discounter zu kaufen.
PS: Immer schön aufpassen, wenn es um 6 Uhr früh an der Tür klingelt könnte es der Zoll sein um Deine Habseligkeiten auf Steuerschulden zu prüfen
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22.05.2014, 14:42 #27Gesperrter User
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22.05.2014, 14:43 #28Gesperrter User
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all: danke soweit, ich bin auch nicht wirklich paranoid.
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22.05.2014, 19:33 #29Gesperrter User
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BTW: ich habe bisher alle meine Uhren beim deutschen Konzil mit LC 100 gekauft. Meine erste Überlegung wär die 16700 zu verkaufen und gegen die neue Datejust 2 zu tauschen. Da aber die GMT meine erste war, habe ich diesen Gedanken wieder verworfen, trotzdem soll die DJ 2 kommen, zusätzlich. Daher auch die Überlegung eine preislich interessante Gebrauchte zu kaufen.
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22.05.2014, 20:29 #30
folgender fall:
ich von san francisco nach frankfurt und latsch durch den farblich markierten bereich richtung parkhaus. der zöllner zieht mich raus und will kurz gucken:
kein thema!
da der zöllner meine rolex daytona sieht und diese gerade neu war fragte er gleich, wo die her ist. ich hatte den kaufbeleg im handy gespeichert und konnte diese ausdrucken mit serial etc.
ergo:
klar darf der zoll prüfen, die rechnungsstellung ist auch nur fürs reisen interessant, aber nicht wenn ich an der polnische ostsee ins wasser springe.
desweiteren wird auf jeder reise dazu hingewiesen, teure gegenstände zollspezifisch anzugeben. hierzu ist bei prüfung der kaufbeleg nachzuweisen, da ja sonst jeder texfree kaufen kann und sich nur eine ausrede einfallen lassen muss.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...ausloesen.html
ich mache mir eher gedanken darüber, dass die uhren vom graumarkt nicht immer mit ausgewiesener mwst angeboten werden, obwohl diese bei beidgleichem gewerblichen handel ausgewiesen werden kann.Geändert von obiwankenobi (22.05.2014 um 20:32 Uhr)
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22.05.2014, 20:33 #31Gesperrter User
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Guter Hinweis und Beispiel, danke
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22.05.2014, 21:22 #32Steve McQueen
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22.05.2014, 21:26 #33
als ich mich für meine erste rolex bei einem grauen informierte, war mwst ausweis möglich. ich fragte gezielt danach.
waren das die 0,01%?
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22.05.2014, 22:00 #34
Mag sein, dass sowas nicht oft passiert, trotzdem hier mal für alle Klugschnacker zum Thema Zollkontrolle:
http://www.r-l-x.de/forum/showthread...ann-doch-nicht
Falls der Beleg im Thread nicht mehr angezeigt wird:
zollbeleg.jpgUnd das allerschönste ist: Das ist nur der vor Ort zu entrichtende Betrag gewesen.
Eine Geldstrafe in doppelter Höhe erfolgt als Ersttäter auch noch hinterher!
Ansonsten ist hier ist doch alles gesagt:
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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