Halterfrist unter 10 Jahren und vermietet = Steuerpflicht bei Veräußerung
Verkaufspreis - Anschaffungkosten - Verkaufskosten => unterliegt dem persönlichen Steuersatz
Zweitwohnsitz heißt aber auch keine Vermietung, da ansonsten kein Zweitwohnsitz
Wie immer gilt Frage den Steuerberater deines Vertrauens.
Du musst die Dinge schon selbst beim Finanzamt mit Erklärungsabgabe im Jahr des Verkaufes erklären, da ansonsten Steuerhinterziehung ( nicht erklärte Einkünfte ), Finanzamt bekommt vom Verkaufsvertrag automatisch eine Kopie des Vorganges.
By the Way, auch wenn es sich individuell so anfühlen mag, der Steuersatz beträgt keine 100%...
Wünsche reibungslosen Verkauf.