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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Spongehead
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    Steuern in welcher Höhe bei Immobilienverkauf ?

    Moin zusammen !!

    Da ich bisher nur GEkauft habe und noch nie etwas VERkauft, bin ich da ahnungslos.


    Wenn ich jetzt meine Immobilie (Grundstück mit Häuschen drauf) verkaufen möchte, in welcher Höhe fallen da Steuern an ?

    Und wie funktioniert das in der Realität ? Der Käufer überweist mit das Geld, Notar, Grundbucheintragung etc. .... so weit ist alles klar.

    Und dann ? Melde ich erst bei der Steuererklärung den erzielten Gewinn oder muß ich mich beim Finanzamt aktiv melden ?


    Und wo ist der Unterschied, ob mir die Immobilie LÄNGER als 10 Jahre oder KÜRZER als 10 Jahre gehört ?


    Vielen Dank für Eure Hilfe !!
    Viele Grüße,

    Daniel

  2. #2
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    Wenn Du die Immobilie länger als 10 Jahre besessen hast gibt es keine Versteuerung des Gewinns.
    Wenn Du die Hütte selber bewohnt hast, gilt die 10 Jahresfrist gar nicht.

    Also selber drin gewohnt oder nur vermietet (und wenn ja wie lange) ?
    Gruß,
    Thomas

  3. #3
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von cologne Beitrag anzeigen
    Wenn Du die Immobilie länger als 10 Jahre besessen hast gibt es keine Versteuerung des Gewinns.
    Wenn Du die Hütte selber bewohnt hast, gilt die 10 Jahresfrist gar nicht.

    Also selber drin gewohnt oder nur vermietet (und wenn ja wie lange) ?
    Ich fürchte wir driften hier in die Rechtsberatung ab.

    Da kommt es dann auch wieder darauf an wodurch sich die Nutzung als Zweitwohnsitz begründet aber im günstigsten Fall ganz ohne Steuern sprechen wir von Jahren.

  4. #4
    Yacht-Master
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    Wohnst du aktuell drin? Falls ja gibt es keine 10 Jahres Frist.

  5. #5
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    Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre beträgt. Dieser Zehnjahreszeitraum wird meist auch als "Spekulationsfrist" bezeichnet. Hierbei stellt der Gesetzgeber auf eine taggenaue Rechnung ab. Ausgenommen von der Besteuerung sind Grundstücke, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet oder im Jahr der Veräußerung und den vorangegangenen beiden Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Ebenfalls von der Besteuerung ausgenommen sind selbst genutzte Zweitwohnungen und Ferienwohnungen.
    Gruß,
    Thomas

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Spongehead
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    Schonmal vielen Dank !!

    Also nur, falls nicht selbst bewohnt.

    Dies ist allerdings leider der Fall. Ist vermietet.


    Mmmm, da drängt sich ja auf, eine Zeit lang einen Zweitwohnsitz anzumelden. ;-)

    Wie hoch ist denn der zu zahlende Prozentsatz ?? Die 10 Jahre sind nämich auch noch laaange nicht voll.
    Viele Grüße,

    Daniel

  7. #7
    Comex Avatar von The Banker
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    Persönlicher Steuersatz meine ich.
    Beste Grüße, Thilo

  8. #8
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Der Gewinn wird imho individuell mit Deinem persönlichen Steuersatz und nicht pauschal versteuert.

    Rheinische Grüße, Frank

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Halterfrist unter 10 Jahren und vermietet = Steuerpflicht bei Veräußerung
    Verkaufspreis - Anschaffungkosten - Verkaufskosten => unterliegt dem persönlichen Steuersatz
    Zweitwohnsitz heißt aber auch keine Vermietung, da ansonsten kein Zweitwohnsitz
    Wie immer gilt Frage den Steuerberater deines Vertrauens.
    Du musst die Dinge schon selbst beim Finanzamt mit Erklärungsabgabe im Jahr des Verkaufes erklären, da ansonsten Steuerhinterziehung ( nicht erklärte Einkünfte ), Finanzamt bekommt vom Verkaufsvertrag automatisch eine Kopie des Vorganges.
    By the Way, auch wenn es sich individuell so anfühlen mag, der Steuersatz beträgt keine 100%...
    Wünsche reibungslosen Verkauf.
    Ohne Signatur

  10. #10
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    Verkaufspreis - Anschaffungkosten - Verkaufskosten => unterliegt dem persönlichen Steuersatz
    Leider auch ned ganz richtig
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  11. #11
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    Beachte auch eventuell die Drei-Objekt-Grenze, wenn du noch weitere Objekte innerhalb der nächsten 5 Jahre veräußern solltest...

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ich würde hier nur eines tun:

    Den Steuerberater deines Vertrauens fragen.

    Ohne den gesamten steuerlichen und Vermögens-Hintergrund zu kennen (den du im web sicher nicht ausbreiten willst...), sind das hier zum großen Teil zwar richtige, aber eben nur bruchstückhafte Informationen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Ich würde hier nur eines tun:

    Den Steuerberater deines Vertrauens fragen.

    Ohne den gesamten steuerlichen und Vermögens-Hintergrund zu kennen (den du im web sicher nicht ausbreiten willst...), sind das hier zum großen Teil zwar richtige, aber eben nur bruchstückhafte Informationen.
    Eine zumindest fast richtige Antwort!

    Der Rest ist einfach Müll vom Detail (nicht Grundsatz) her!!
    Steuerberater konsultieren und gut!

    (Eine Beratung kostet ein Honorar, keine ggf. das Vermögen)
    Lieben Gruß René

  14. #14
    Yacht-Master Avatar von Spongehead
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    Ganz vielen Dank zusammen !!!

    Google hat da teils merkwürdige Sachen zu Tage gefördert. Gab auch hier einen Thread (von 2007), in dem von 20 % gesprochen wurde.


    Also werd´ ich mal mit meiner Steuerberaterin alles zusammen durchrechnen und in die Waagschale werfen.

    Und dann entscheiden, ob es sinnvoll erscheint, langen Atem zu haben und die 10 Jahre vollzumachen.

    Danke Euch !!
    Viele Grüße,

    Daniel

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Ich habe die bisher angesetzte Afa mal einfachhalber außenvorgelassen (vierlleicht noch ein paar andere Dinge, die mir adhoc nicht eingefallen sind), für konkrete Berechnung ist ihm ja der Berufsstand der STB wärmstens empfohlen worden.
    Für ihn stellst sich ja eher die Frage braucht er den Verkaufserlös abzgl Steuern dringend, oder lohnt sich die weitere Vermietung bis die 10 Jahre um sind und er außerhalb der Fristen ist (Vorausgesetzt, diese werden in Zukunft nicht geändert&#128521, um ggfls neu über einen Verkauf nachzudenken.
    Da aber die gesamte weitere persönlichen Umstände berücksichtigt werden müssen, will er doch seine STBin aufsuchen.
    Gleichwohl Danke für den Hinweis👍

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