Moin zusammen !!
Da ich bisher nur GEkauft habe und noch nie etwas VERkauft, bin ich da ahnungslos.
Wenn ich jetzt meine Immobilie (Grundstück mit Häuschen drauf) verkaufen möchte, in welcher Höhe fallen da Steuern an ?
Und wie funktioniert das in der Realität ? Der Käufer überweist mit das Geld, Notar, Grundbucheintragung etc. .... so weit ist alles klar.
Und dann ? Melde ich erst bei der Steuererklärung den erzielten Gewinn oder muß ich mich beim Finanzamt aktiv melden ?
Und wo ist der Unterschied, ob mir die Immobilie LÄNGER als 10 Jahre oder KÜRZER als 10 Jahre gehört ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !!
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20.05.2014, 19:49 #1
Steuern in welcher Höhe bei Immobilienverkauf ?
Viele Grüße,
Daniel
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20.05.2014, 19:57 #2
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Wenn Du die Immobilie länger als 10 Jahre besessen hast gibt es keine Versteuerung des Gewinns.
Wenn Du die Hütte selber bewohnt hast, gilt die 10 Jahresfrist gar nicht.
Also selber drin gewohnt oder nur vermietet (und wenn ja wie lange) ?Gruß,
Thomas
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20.05.2014, 20:28 #3
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20.05.2014, 19:58 #4
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Wohnst du aktuell drin? Falls ja gibt es keine 10 Jahres Frist.
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20.05.2014, 20:01 #5
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Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre beträgt. Dieser Zehnjahreszeitraum wird meist auch als "Spekulationsfrist" bezeichnet. Hierbei stellt der Gesetzgeber auf eine taggenaue Rechnung ab. Ausgenommen von der Besteuerung sind Grundstücke, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet oder im Jahr der Veräußerung und den vorangegangenen beiden Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Ebenfalls von der Besteuerung ausgenommen sind selbst genutzte Zweitwohnungen und Ferienwohnungen.
Gruß,
Thomas
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20.05.2014, 20:16 #6
Schonmal vielen Dank !!
Also nur, falls nicht selbst bewohnt.
Dies ist allerdings leider der Fall. Ist vermietet.
Mmmm, da drängt sich ja auf, eine Zeit lang einen Zweitwohnsitz anzumelden. ;-)
Wie hoch ist denn der zu zahlende Prozentsatz ?? Die 10 Jahre sind nämich auch noch laaange nicht voll.Viele Grüße,
Daniel
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20.05.2014, 20:18 #7
Persönlicher Steuersatz meine ich.
Beste Grüße, Thilo
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20.05.2014, 20:19 #8
Der Gewinn wird imho individuell mit Deinem persönlichen Steuersatz und nicht pauschal versteuert.
Rheinische Grüße, Frank
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20.05.2014, 20:50 #9
Halterfrist unter 10 Jahren und vermietet = Steuerpflicht bei Veräußerung
Verkaufspreis - Anschaffungkosten - Verkaufskosten => unterliegt dem persönlichen Steuersatz
Zweitwohnsitz heißt aber auch keine Vermietung, da ansonsten kein Zweitwohnsitz
Wie immer gilt Frage den Steuerberater deines Vertrauens.
Du musst die Dinge schon selbst beim Finanzamt mit Erklärungsabgabe im Jahr des Verkaufes erklären, da ansonsten Steuerhinterziehung ( nicht erklärte Einkünfte ), Finanzamt bekommt vom Verkaufsvertrag automatisch eine Kopie des Vorganges.
By the Way, auch wenn es sich individuell so anfühlen mag, der Steuersatz beträgt keine 100%...
Wünsche reibungslosen Verkauf.Ohne Signatur
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22.05.2014, 12:34 #10
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20.05.2014, 22:26 #11
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Beachte auch eventuell die Drei-Objekt-Grenze, wenn du noch weitere Objekte innerhalb der nächsten 5 Jahre veräußern solltest...
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20.05.2014, 22:35 #12
Ich würde hier nur eines tun:
Den Steuerberater deines Vertrauens fragen.
Ohne den gesamten steuerlichen und Vermögens-Hintergrund zu kennen (den du im web sicher nicht ausbreiten willst...), sind das hier zum großen Teil zwar richtige, aber eben nur bruchstückhafte Informationen.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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20.05.2014, 23:05 #13
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21.05.2014, 07:52 #14
Ganz vielen Dank zusammen !!!
Google hat da teils merkwürdige Sachen zu Tage gefördert. Gab auch hier einen Thread (von 2007), in dem von 20 % gesprochen wurde.
Also werd´ ich mal mit meiner Steuerberaterin alles zusammen durchrechnen und in die Waagschale werfen.
Und dann entscheiden, ob es sinnvoll erscheint, langen Atem zu haben und die 10 Jahre vollzumachen.
Danke Euch !!Viele Grüße,
Daniel
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22.05.2014, 13:06 #15
Ich habe die bisher angesetzte Afa mal einfachhalber außenvorgelassen (vierlleicht noch ein paar andere Dinge, die mir adhoc nicht eingefallen sind), für konkrete Berechnung ist ihm ja der Berufsstand der STB wärmstens empfohlen worden.
Für ihn stellst sich ja eher die Frage braucht er den Verkaufserlös abzgl Steuern dringend, oder lohnt sich die weitere Vermietung bis die 10 Jahre um sind und er außerhalb der Fristen ist (Vorausgesetzt, diese werden in Zukunft nicht geändert😉, um ggfls neu über einen Verkauf nachzudenken.
Da aber die gesamte weitere persönlichen Umstände berücksichtigt werden müssen, will er doch seine STBin aufsuchen.
Gleichwohl Danke für den Hinweis👍
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