Zitat Zitat von cologne Beitrag anzeigen
Wenn Du die Immobilie länger als 10 Jahre besessen hast gibt es keine Versteuerung des Gewinns.
Wenn Du die Hütte selber bewohnt hast, gilt die 10 Jahresfrist gar nicht.

Also selber drin gewohnt oder nur vermietet (und wenn ja wie lange) ?
Ich fürchte wir driften hier in die Rechtsberatung ab.

Da kommt es dann auch wieder darauf an wodurch sich die Nutzung als Zweitwohnsitz begründet aber im günstigsten Fall ganz ohne Steuern sprechen wir von Jahren.