Kündigen kannst/darfst Du erst, wenn Du im Grundbuch eingetragen und somit Eigentümer bist. Dann kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten dem Mieter kündigen. Angenommen Du kaufst diesen Monat die Wohnung und wirst im Juni ins Grundbuch eingetragen, dann kannst Du zu Ende September kündigen.