Kündigen kannst/darfst Du erst, wenn Du im Grundbuch eingetragen und somit Eigentümer bist. Dann kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten dem Mieter kündigen. Angenommen Du kaufst diesen Monat die Wohnung und wirst im Juni ins Grundbuch eingetragen, dann kannst Du zu Ende September kündigen.
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Baum-Darstellung
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19.05.2014, 16:52 #2ehemaliges mitgliedGast
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